Pressemitteilung 6/2026

Seelow, 24.02.2026

Absage der Wahl des Hauptverwaltungsbeamten in Strausberg

Landrat Gernot Schmidt hat am gestrigen Tag die Wahl des Hauptverwaltungsbeamten in Strausberg abgesagt.

Am 19. Februar wurde dem Landkreis durch die städtische Wahlleiterin mitgeteilt, dass Unregelmäßigkeiten beim Rücklauf von Briefwahlunterlagen festgestellt wurden. Insgesamt wurden mehr als 4.000 Briefwahlunterlagen ausgegeben, jedoch gingen lediglich 2.835 Wahlbriefe bei der Strausberger Wahlbehörde ein. Damit ergibt sich ein Defizit von rund 30 Prozent. Üblicherweise liegt das Rücklaufdefizit bei etwa 10 Prozent.

Darüber hinaus hatte einer der Kandidaten über ein in seinem Geschäft eingerichtetes Postfach der Stadt Strausberg uneingeschränkten Zugriff auf einen Großteil der eingegangenen Wahlbriefe. Diese Umstände haben den Landrat dazu veranlasst, die Wahl des Hauptverwaltungsbeamten abzusagen. Die Bürgermeisterin Stadeler hat angekündigt, kein Rechtsmittel gegen den Bescheid der Aufsichtsbehörde einzulegen.

Der Landkreis hat aufgrund der vorliegenden Fakten am 20. Februar Anzeige gegen unbekannt erstattet. Staatsschutz und Staatsanwaltschaft haben die Ermittlungen aufgenommen.

„Stadtverwaltung, Polizei und Kreisverwaltung haben nach Bekanntwerden der Wahlunregelmäßigkeiten sofort und entschlossen reagiert. Mit der Absage der ersten Wahl ist der Weg zurück zu rechtsstaatlichen und ordnungsgemäßen Wahlabläufen eröffnet worden. Unsere Demokratie lässt sich von niemandem untergraben“, erklärte Gernot Schmidt.

 

Wie geht es nun weiter?

Die Wahlleiterin der Stadt Strausberg wird die Absage der Wahl öffentlich bekannt machen und darauf hinweisen, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine Nachwahl stattfindet. Der Landkreis Märkisch-Oderland legt als zuständige Aufsichtsbehörde den Termin für die Nachwahl (sowie eine mögliche Stichwahl) fest und entscheidet über den Umfang, in dem das Wahlverfahren zu wiederholen ist. Dies geschieht in Abstimmung mit dem Landeswahlleiter.

Die Nachwahl muss spätestens fünf Monate nach dem Tag der Hauptwahl stattfinden. Rechtsgrundlage ist das Brandenburgische Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG). Der Landeswahlleiter kann im Einzelfall Regelungen zur Anpassung an besondere Umstände treffen, beispielsweise durch eine Verkürzung bestimmter Fristen.

Im Interesse des Landkreises, der Stadt Strausberg sowie der politischen Gremien der Stadt liegt es, die Nachwahl zeitnah durchzuführen. Dabei müssen jedoch verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, etwa der organisatorische Aufwand – unter anderem die Erstellung neuer Wahlunterlagen –, die Osterferien vom 30. März bis 10. April 2026 sowie die gesetzlichen Fristen nach BbgKWahlG und BbgKWahlV.

Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass die Kandidaten, die am 15. Februar zur Wahl standen, auch bei der Neuwahl erneut kandidieren werden.