Pressemitteilung 23/2025

Seelow, 07.05.2025

Digitales Passbild ab 1. Mai 2025 – Gilt nicht für Führerscheine!


Seit dem 1. Mai 2025 werden Passbilder für Reisepässe, Personalausweise sowie Aufenthaltstitel ausschließlich in digitaler Form akzeptiert. Ziel dieser bundesweiten Umstellung ist es, die Sicherheit zu erhöhen und Manipulationen an Lichtbildern wirksam zu verhindern.

Wichtiger Hinweis: Diese neue Regelung gilt nicht für Führerscheine, Fahrerkontrollkarten oder Fahrqualifikationsnachweise.

In allen Fahrerlaubnisangelegenheiten, bei denen ein Dokument erstellt wird, ist auch nach dem 01. Mai 2025 zwingend ein physisches, biometrisches Passbild auf Papier vorzulegen.

Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) §21 Absatz 3 Nr. 2. Dort ist festgelegt, dass der Fahrerlaubnisbehörde im Bedarfsfall ein Lichtbild vorzulegen ist, das den Anforderungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2386), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 20. August 2021 (BGBl. I S. 3682), entspricht.

Bitte beachten Sie: Bis zur Einführung einer neuen Softwarelösung steht im Straßenverkehrsamt keine Technik zur digitalen Lichtbilderfassung zur Verfügung. Aus diesem Grund können aktuell nur biometrische Lichtbilder in Papierform angenommen und verarbeitet werden.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Beachtung dieser Unterscheidung und danken für ihr Verständnis.