
Pressemitteilung 18/2025
Seelow, 11.04.2025
Landkreis Märkisch-Oderland arbeitet intensiv mit den Krankenkassen zusammen
Am 28. März 2025 wurde zwischen dem Landkreistag Brandenburg und dem vdek als Verband der Ersatzkassen unter anderem vereinbart, dass die von den Festbeträgen betroffenen Landkreise, zu denen auch der Landkreis Märkisch-Oderland gehört, zügig in die Abstimmungen mit den Krankenassen eintreten, um schnellstmöglich zu einer transparenten und kostendeckenden Kosten-Leistungsrechnung und damit zu Gebühren für die rettungsdienstliche Leistung zu kommen, die von den Krankenkassen anerkannt und ohne Abschläge finanziert werden.
Seitdem haben bereits drei fachlich-inhaltliche Gespräche stattgefunden, in denen sich die von Festbeträgen betroffenen Landkreise untereinander und mit den Krankenkassen zu ersten Punkten verständigt haben. Einvernehmen besteht zwischen den Landkreisen und Krankenkassen darin, gemeinsam eine alternative, weiterentwickelte Kalkulationssystematik auf Basis der bereits vorhandenen Kalkulationsgrundlage zu erarbeiten. In der Karwoche werden die Abstimmungen auf der Arbeitsebene weiter fortgesetzt.
Der Landkreis Märkisch-Oderland wird in der gebildeten Arbeitsgruppe durch den Geschäftsführer der Gemeinnützige Rettungsdienst Märkisch-Oderland GmbH, Herrn Werner vertreten und regelmäßig über den Fortgang der Abstimmungen informiert.
Unterdessen werden die vom Rettungsdienst Märkisch-Oderland erbrachten Leistungen durch die (gesetzlichen) Krankenkassen weiter nur in Höhe der einseitig festgesetzten Festbeträge nach dem SGB V vergütet. Dies führt zunehmend zu einer Verschärfung der finanziellen Situation der kreiseigenen Gesellschaft. Die bisherige konstruktive Zusammenarbeit mit den Krankenkassen auf der Arbeitsebene lässt jedoch alle in diesem wichtigen Prozess handelnden Personen positiv und ergebnisorientiert in die Zukunft schauen.
Während der am 28.03.2025 vereinbarten „Friedenspflicht“ von mindestens acht Wochen werden durch den Rettungsdienst im Auftrag des Landkreises Märkisch-Oderland weiterhin keine Gebührenbescheide über Differenzbeträge zwischen satzungsgemäßer Gebühr und Festbeträgen an die Patientinnen und Patienten versendet. Die Vollziehung der bereits versendeten Gebührenbescheide bleibt während der Friedenspflicht weiter ausgesetzt.