Pressemitteilung 15/2026
Seelow, 01.04.2026
Informationen zum Urteil des OVG 6 A 13/25 Rettungsdienst
Zur mündlichen Verhandlung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Berlin-Brandenburg vom 28. Januar 2026 liegt nunmehr das schriftliche Urteil vor. Wie bereits bekannt, hat das OVG die strittige Rettungsdienstgebührensatzung des Landkreises Teltow-Fläming für unwirksam erklärt.
Tragender Grund für die Entscheidung des OVG ist die festgestellte Querfinanzierung der sogenannten Fehlfahrten und Fehleinsätze über die Rettungsdienstgebühren (Fehleinsätze sind Rettungsdiensteinsätze, bei denen kein Transport in ein Krankenhaus erfolgt). Durch Fehlfahrten/Fehleinsätze entstehen selbstverständlich auch Kosten. Die Querfinanzierung bestand darin, dass diese Kosten auf diejenigen Rettungsdiensteinsätze umgelegt wurden, in denen ein Transport in ein Krankenhaus erfolgte. Dieses Vorgehen sei rechtswidrig, weil damit Gebührenschuldner mit Kosten belastet werden, welche sie nicht verursacht hätten. Damit hat das Gericht nochmals deutlich darauf hingewiesen, dass entstehende Kosten verursachergemäß aufzuteilen sind.
Das OVG hat sehr ausführlich die Möglichkeiten dargestellt, die Fälle der Fehlfahrten und Fehleinsätze durch eigene Gebührentatbestände in den jeweiligen Rettungsdienstgebührensatzungen zu erfassen. Es hebt hervor, dass die Schaffung solcher Gebührentatbestände durch das Brandenburgische Rettungsdienstgesetz nicht ausgeschlossen werden. Diese Möglichkeit hat der Landkreis Märkisch-Oderland bereits in der Rettungsdienstgebührensatzung 2019/2020 genutzt. Die Regelung gilt seitdem fort.
Derzeit bereitet der Landkreis Märkisch-Oderland zusammen mit der Gemeinnützigen Rettungsdienst Märkisch-Oderland GmbH (GRMOG) und den Kostenträgern die Rückrechnung der Rettungsdiensteinsätze des Jahres 2025 vor. Hierzu gehört auch die neuerliche Anpassung der Gebühren in der Rettungsdienstgebührensatzung zum 01.01.2025. Im Zuge der Rückrechnung werden alle Fehlfahrten und Fehleinsätze gegenüber den jeweiligen Gebührenschuldnern geltend gemacht werden. Die Kostenträger haben die Übernahme dieser Kosten im vergangenen Jahr bereits abgelehnt, da eine Kostenübernahmepflicht nach § 60 SGB V nicht besteht: Laut Gesetz bekommt der Rettungsdienst seine Kosten nur erstattet, wenn ein Transport erfolgt ist. Insofern werden diese Kosten nunmehr ab Ende April 2026 per Gebührenbescheid den jeweiligen Patientinnen und Patienten zugestellt werden.
Der Landkreis Märkisch-Oderland und die Gemeinnützige Rettungsdienst Märkisch-Oderland GmbH forcieren eine offene und transparente Kommunikation. Für alle Fragen rund um die Thematik der Fehlfahrten und Fehleinsätze steht Ihnen der Geschäftsführer der GRMOG unter der 03341 – 3039 820 gerne zur Verfügung. Bei Fragen zu konkreten Gebührenbescheiden nutzen Sie bitte die Erreichbarkeiten, welche auf dem Gebührenbescheid angegeben sind.