Pressemitteilung 10/2026

Seelow, 10.03.2026

Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) zur Bürgermeisterwahl in Strausberg

Der Landkreis Märkisch-Oderland nimmt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) zur Kenntnis, mit der die Absage der Bürgermeisterwahl in Strausberg für rechtswidrig erklärt wurde.

Der Landkreis teilt die in dem Beschluss vertretene Rechtsauffassung des Gerichts ausdrücklich nicht.
Nach Einschätzung des Landkreises lagen offenkundige, schwerwiegende und unbehebbare Mängel bei der Organisation und Durchführung der Wahl vor, die aus Sicht der Kommunalaufsicht eine umgehende Reaktion erforderlich machten. Ziel des Handelns war es, mögliche Zweifel an der Integrität des Wahlverfahrens frühzeitig auszuräumen und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine ordnungsgemäße Wahl sicherzustellen.

Der Landkreis Märkisch-Oderland prüft derzeit die Einlegung von Rechtsmitteln gegen den Beschluss. Ziel ist eine abschließende Klärung der Rechtsfragen durch das Oberverwaltungsgericht.

Landrat Gernot Schmidt erklärt hierzu:
„Aus Sicht des Landkreises muss bei allen rechtlichen Bewertungen stets der Schutz der demokratischen Legitimation von Wahlen im Mittelpunkt stehen. Wenn offenkundige, schwerwiegende und unbehebbare Mängel der Ordnungsmäßigkeit eines Wahlverfahrens entgegenstehen, ist es Aufgabe der zuständigen Behörden zu handeln. Wir sind der Auffassung, dass diese Verantwortung in der vorliegenden Entscheidung nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt wurde.“

Dabei steht nicht das Rücklaufdefizit von rund 1.200 Wahlbriefen im Vordergrund, sondern der unstrittige Umstand, dass das zurückliegende Wahlverfahren massive Eingriffsmöglichkeiten durch befangene Personen zuließ.

Der Landkreis wird das weitere Verfahren sorgfältig prüfen und über das weitere Vorgehen zeitnah informieren.