Fahrerlaubnisbehörde

Bevor Sie einen Termin buchen, lesen Sie bitte die folgenden Hinweise sorgfältig durch:

Terminpflicht
Für alle Anliegen ist ein gültiger Online-Termin erforderlich. Ohne vorherige Buchung über unser Terminportal kann keine Bearbeitung erfolgen.

Pünktliches Erscheinen
Bitte erscheinen Sie mindestens fünf Minuten vor Ihrem Termin. Verspätete Vorsprachen können wir aus organisatorischen Gründen nicht bearbeiten.

Zahlung ausschließlich per EC-Karte
Aus Sicherheitsgründen akzeptieren wir keine Barzahlung. Bitte bringen Sie Ihre EC-Karte oder Kreditkarte mit.

Freundlicher Umgang
Unsere Mitarbeitenden handeln auf Basis gesetzlicher Vorgaben. Bitte sehen Sie davon ab, persönlichen Frust oder Ärger über Regelungen an ihnen auszulassen. Wir begegnen Ihnen respektvoll, bitte tun Sie das ebenso.

Vollständigkeit der Unterlagen 
Bitte prüfen Sie vor Ihrer Buchung selbstständig, welche Dokumente für Ihren konkreten Vorgang erforderlich sind. Die Informationen finden Sie unter den einzelnen Leistungspunkten auf unserer Webseite. Bringen Sie alle Unterlagen vollständig zum Termin mit, um Ihr Anliegen abschließend bearbeiten zu können.

Hinweise für Händlerdienste
Händler, Zulassungsdienst und Autohäuser dürfen keine Termine im Bürgerkalender buchen. Diese werden gelöscht. Für Sie haben wir ein festes Zeitfenster eingeplant.

Abgabe der Vorgänge Montag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 10 Uhr und Dienstag von 9 bis 11 Uhr.
Alle Anliegen sind bitte schriftlich zu stellen. Wir bitten Sie von persönlichen Anfragen abzusehen, um die Abläufe nicht zu unterbrechen. Bei Fertigstellung ihrer Vorgänge, werden Sie telefonisch kontaktiert.

Kontakt bitte ausschließlich über: strassenverkehrsamt@landkreismol.de

Neue Termine werden laufend freigeschaltet
Bitte prüfen Sie regelmäßig unser Terminportal. Es werden fortlaufend neue Termine eingestellt oder bestehende Termine abgesagt.

Was Sie tun müssen, wenn Sie den Führerschein verloren haben, wenn Sie ihn um eine Fahrzeugklasse erweitern möchten oder sich Ihr Name geändert hat, erfahren Sie auf den folgenden Seiten. Darüber hinaus informieren wir Sie, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um gewerblich Personen zu befördern, wofür Sie eine Werkstattkarte benötigen und welche Voraussetzungen für das begleitete Fahren ab 17 notwendig sind.

Allgemeine Informationen

Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

Erweiterung einer bereits vorhandenen Fahrerlaubnis

Führerscheinumtausch oder Umstellung und internationale Führerscheine

Ersatzführerschein bei Diebstahl oder Verlust

Punktestand im Fahreignungsregister und Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Sonstiges 

Kontakt

Fahrerlaubnis- und Bußgeldbehörde 

Leitung Diana Knauft

Am Biotop 12
15344 Strausberg

+49 3346/850-7171 +49 3346/850-8129

strassenverkehrsamt@landkreismol.de

Digitales Passbild ab 1. Mai 2025 gilt nicht für Führerscheine!

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung 23/2025.

Sprechzeiten

(nur mit Termin)

Montag8 bis 12 Uhr
Dienstag9 bis 18 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag         8 bis 15 Uhr
Freitag8 bis 12 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag

7 bis 8 Uhr

13 bis 15 Uhr

Donnerstag          7 bis Uhr
Freitag7 bis 8 Uhr