Maul- und Klauenseuche
Am 10. Januar 2025 wurde bei einem verstorbenen Wasserbüffel in Hoppegarten, Ortsteil Hönow die Maul- und Klauenseuche (MKS) festgestellt. MKS ist eine schwere Krankheit, die vor allem Klauentiere wie Rinder, Schafe, Ziegen, Büffel und Schweine befällt. Die Krankheit kann auch auf andere Tiere wie Wildtiere übergehen.
Die MKS ist sehr ansteckend und wird hauptsächlich durch direkten Kontakt zwischen erkrankten und gesunden Tieren übertragen. Sie kann aber auch über die Luft oder verseuchtes Futter verbreitet werden. Tiere, die an MKS erkranken, verlieren zum Beispiel Milch, haben Fieber und Blasen im Mund und an den Klauen. Manche Tiere zeigen keine Krankheitssymptome, können aber das Virus trotzdem weitergeben.
Es gibt keine Behandlung für erkrankte Tiere. Wenn ein Tier erkrankt, müssen alle Tiere im betroffenen Betrieb getötet und sicher entsorgt werden. Auch Tiere in der Nähe des betroffenen Betriebs müssen oft getötet werden, um eine Ausbreitung zu verhindern. Außerdem müssen Ställe, Fahrzeuge und Geräte gründlich desinfiziert werden.
Die Maul- und Klauenseuche gehört zu den schwerwiegenden Tierkrankheiten, die in der EU bekämpft werden müssen. Daher gibt es gesetzliche Vorschriften, die die Behörden zur Eindämmung der Krankheit ergreifen müssen, wie etwa Restriktionszonen um den Ausbruchsort.
Alle getroffenen Maßnahmen sollen verhindern, dass sich die Krankheit weiter ausbreitet, da dies zu wirtschaftlichen Schäden für viele landwirtschaftliche Betriebe führen könnte. Die ergriffenen Maßnahmen sind gesetzlich vorgeschrieben und notwendig, um die Krankheit schnell zu stoppen. Sie sind so gestaltet, dass die Gefahr für Tiere und Betriebe möglichst gering gehalten wird.
Das Verbringungsverbot besteht trotz Aufhebung der Eilverordnung des Landes Brandenburg weiterhin für die Schutz- und Überwachungszonen des Landkreises Märkisch-Oderland!
Welche Tiere können an der Maul- und Klauenseuche erkranken?
MKS kann bei allen Paarhufern auftreten, also bei Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Büffeln und Waldwiederkäuern. In seltenen Fällen können auch Giraffen, Elefanten und Kamele betroffen sein.
Ist MKS gefährlich für den Menschen?
Für den Menschen ist MKS in der Regel ungefährlich. Es gab nur vereinzelt Fälle, bei denen Menschen nach engem Kontakt mit erkrankten Tieren leichte Symptome zeigten. Aber bei normaler Hygiene und bei verarbeiteten Lebensmitteln wie pasteurisierter (behandelte/erhitzte) Milch besteht keine Gefahr.
Kann ich weiterhin Fleisch essen oder Milch trinken?
Ja, Fleisch und Milch sind sicher und können ohne Bedenken verzehrt werden.
Können Haustiere wie Hunde und Katzen erkranken?
Haustiere wie Hunde und Katzen können nicht erkranken, aber sie könnten das Virus übertragen.
Wie erkennt man die Krankheit bei Tieren?
Tiere mit MKS bekommen hohes Fieber, das zwischen sechs Stunden und drei Tagen dauert. Sie speicheln stark, und die Schleimhäute im Mund röten sich. Es bilden sich Bläschen an Lippen, Zahnfleisch, Klauen und Zitzen. Diese Blasen platzen nach ein bis drei Tagen und heilen ab. Die Tiere trippeln und heben ihre Klauen, um den Schmerz zu lindern.
Wie wird MKS übertragen?
MKS kann direkt von Tier zu Tier über Körperflüssigkeiten wie Speichel oder Kot übertragen werden. Indirekt kann es durch Menschen, Fahrzeuge, nicht gereinigte Ausrüstung oder durch Fleisch- und Milchprodukte verbreitet werden.
Wie schnell breitet sich MKS aus?
MKS ist eine sehr ansteckende Krankheit, die sich schnell ausbreitet. Die Inkubationszeit ist kurz, und das Virus kann auf vielen Wegen verbreitet werden.
Wie widerstandsfähig ist das Virus?
Das MKS-Virus ist sehr widerstandsfähig. Es kann in Erdboden, Abwässern oder auf getrocknetem Material wie Heu lange überleben. Hohe Temperaturen oder extreme pH-Werte (sauer oder basisch) können das Virus abtöten.
Sterben Tiere an MKS?
In der Regel sterben nur zwei bis fünf Prozent der erkrankten Tiere an der MKS. Bei jungen Tieren kann die Sterberate jedoch höher sein. In Deutschland und anderen EU-Ländern werden erkrankte Tiere getötet und entsorgt, um eine Ausbreitung zu verhindern.
Was passiert mit erkrankten Tieren?
Wenn MKS bei einem Tier festgestellt wird, müssen alle Tiere des Betriebs getötet und unschädlich beseitigt werden, um die Seuche zu stoppen.
Bei der MKS handelt es sich um eine hochkontagiöse anzeigepflichtige Tierseuche, die zu den gefährlichsten Tierseuchen weltweit gehört.
Für eine Infektion genügt eine sehr geringe Infektionsdosis, wobei von jedem einzelnen infizierten Tier Virusmaterial in hohen Dosen ausgeschieden wird. Das Virus ist hoch ansteckend und kann lange in der Umwelt überleben. Es können auch subklinische Fälle ohne sichtbare Krankheitssymptome auftreten. Die Inkubationszeit beträgt bei Rindern und Schweinen bis zu 14 Tage, bei Schafen, Ziegen und anderen Tieren bis zu 21 Tage.
Eine Verbreitung ist möglich über:
- direkten Kontakt zwischen erkrankten und empfänglichen Tieren,
- indirekt über Luft, virushaltige tierische Produkte wie Speiseabfälle, Milch, Fleisch, aber auch über mit MKS-Viren kontaminierte Personen, Fahrzeuge, Geräte, Futtermittel und andere Tiere wie Wildtiere, Hunde, Katzen, Geflügel und Ungeziefer
Empfängliche Tierarten:
Klauentiere und Schwielensohler, wie: Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Büffel, aber auch Alpaka, Kamele, Giraffen, Elefanten;
Wildtierarten wie: Wildschweine, Rotwild, Rehwild, Damwild, Muffelwild
Der Mensch ist nicht empfänglich, kann das Virus aber über kontaminiertes Schuhwerk oder Kleidung übertragen.
Die Tierbeobachtung des Landwirtes zur Früherkennung der MKS ist von großer Bedeutung. Schon der Verdacht auf Vorliegen einer MKS-Infektion ist unverzüglich dem Veterinäramt zu melden. Bitte kontrollieren Sie Ihre Tiere mindestens einmal täglich gründlich und achten Sie auf folgende für die MKS typische Symptome für eine Erkrankung:
Rinder:
- meist sehr schwerer Krankheitsverlauf mit hohem Fieber über 40 °C,
- schmerzhafte Blasen (Aphten) an Flotzmaul, Zunge, Gaumen, Euter (besonders an Zitzen), Klauen (Die zunächst kleinen Blasen können später walnussgroß oder größer sein. Sie platzen später auf und darunterliegendes scharf abgesetztes Epithel wird sichtbar.)
- schmerzhafte Kaustörungen mit zunehmenden Speichelfluss und Schmatzen (durch starkes Speicheln können sich Speichelfäden oder Schaum vor dem Maul bilden – sogenannter „MKS-Bart“), ggf. hörbares Zähneknirschen,
- Lahmheit mit „Trippeln“ auf der Stelle, um die Füße abwechselnd zu entlasten oder zuckendes Anheben der Füße aufgrund von Schmerzen an den Klauen, klammer Gang, später im Krankheitsverlauf vermehrtes Liegen,
- Appetitlosigkeit, Milchrückgang,
- Todesfälle, insbesondere bei Jungtieren aufgrund einer Herzmuskelentzündung
Schweine:
- Blasen an den Klauen und der Rüsselscheibe,
- Lahmheiten, klammer Gang (später vermehrtes Festliegen),
- Appetitlosigkeit,
- insbesondere bei Ferkeln vermehrte Todesfälle
Schafe und Ziegen:
- oft mildere Symptome
- ggf. Blasen an Lippen, Maulhöhle, Euter und Klauen
- Leistungseinbußen
Sollten Sie MKS typische Symptome feststellen, wenden Sie sich bitte unverzüglich an das Veterinäramt.
Schutzmaßnahmen durch den Tierhalter:
- unbefugten Zutritt betriebsfremder Personen verwehren
- Führung eines Besucherbuches für notwendigen Personenverkehr (Namen, Funktion, Grund, Datum (Prüfen der Personalwege auf dem Betriebsgelände),
- Vorhalten und Nutzen betrieblicher sauberer Schutz- bzw. Einwegkleidung (Vernichtung der Einwegkleidung nach Gebrauch, Reinigung der Schutzkleidung bei 60 °C mit Vollwaschmittel), Schuhwechsel vor Betreten des Betriebes)
- Tierzukauf nur aus wenigen, bekannten und gesunden Beständen,
- Tiertransporte auf ein Minimum beschränken (Transportfahrzeuge nach jeder Fahrt reinigen und desinfizieren),
- Einrichtung von wirksamen Desinfektionswannen für den Fahrzeug- und Personenverkehr (Stiefeldesinfektion, Fahrzeugreifen mit Gartenspritze empfohlen) Desinfektionsmittel: z. B. Natronlauge, Essigsäure 5 %, Zitronensäure 3 %,
- Einrichtungen für Handreinigung und -desinfektion,
- Einzäunung des Betriebsgeländes (verschließbar ohne Zugangsmöglichkeiten für Wildtiere),
- wildtiersichere Lagerung von Futter und Einstreu (Aufbewahrung von Zukaufsbelegen),
- systematische Schadnagerbekämpfung (Verträge mit zugelassenen Bekämpfungsfirmen, Nachweise Schadnagerbekämpfung vorhalten),
- sichere Lagerung von Tierkadavern im geschlossener Kadaverraum oder verschließbarem Behältnis, Kadaverbehälter zur Abholung durch die TKBA an die Hofzufahrt stellen (Abholnachweise vorhalten, HiT-Abgleich),
- korrekte Gülle- und Dunglagerung (Vorhalten der Nachweise für Abholung),
- keine Verfütterung von Speiseabfällen (auch aus der eigenen Küche) an Klauentiere,
- Gemeinschaftliche Gerätschaften, insbesondere Güllefahrzeuge, vor der Weitergabe reinigen und desinfizieren,
- Vermeidung unnötiger Kontakte zwischen klauen-viehhaltenden und anderen Betrieben,
- Verzicht auf Jagdreisen und Distanzausritte im freien Gelände.
Schützen Sie Ihre und auch andere Tierbestände!
Bei der MKS handelt es sich um eine hochkontagiöse anzeigepflichtige Tierseuche, die zu den gefährlichsten Tierseuchen weltweit gehört.
Für eine Infektion genügt eine sehr geringe Infektionsdosis, wobei von jedem einzelnen infizierten Tier Virusmaterial in hohen Dosen ausgeschieden wird. Das Virus ist hoch ansteckend und kann lange in der Umwelt überleben. Es können auch subklinische Fälle ohne sichtbare Krankheitssymptome auftreten. Die Ansteckungszeit ist kurz. In Deutschland und anderen EU-Ländern werden erkrankte Tiere getötet und unschädlich entsorgt um eine Ausbreitung zu verhindern.
Eine Verbreitung ist möglich über:
- direkten Kontakt zwischen erkrankten und empfänglichen Tieren (Sekrete, Exkrete)
- indirekt über Luft, virushaltige tierische Produkte wie Speiseabfälle, Milch, Fleisch und deren Erzeugnisse, Knochen, Borsten, Trophäen als Reisesouvenir aber auch über mit MKS-Viren kontaminierte Personen, Fahrzeuge, Geräte, Futtermittel, und andere Tiere wie Hunde, Katzen, Geflügel und Schadnager
Empfängliche Tierarten:
Paarhufer bei Wildtieren: Wildschweine, Rotwild, Rehwild, Damwild, Muffelwild
Krankheitserscheinungen:
- hohes Fieber (zwischen 6 Stunden und 3 Tagen)
- starkes Speicheln,
- rote Schleimhäute im Maul,
- Bläschenbildung an Lippen, Zahnfleisch, Klauen und Zitzen,
- Aufplatzen der Blasen nach 1 bis 3 Tagen, danach Abheilen,
- tippelnder Gang, Tiere heben Klauen um Schmerz zu lindern.
Sofern Sie für die MKS typische Symptome feststellen, wenden Sie sich bitte unverzüglich an das Veterinäramt. Neben der aktuell bestehenden Gefahr der Einschleppung der MKS in den Wildbestand ist weiterhin der Afrikanischen Schweinepest (ASP) die erforderliche Beachtung zu schenken.
Probenahme durch den Jagdausübungsberechtigten in der Überwachungszone:
Folgendes Probenmaterial ist für die Untersuchung auf MKS erforderlich:
- Entnahme einer Tupferprobe (gleiche Tupfer wie bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP) pro Wildtierkörper von erlegtem, verendetem oder verunfalltem Schalenwild (Tupfer erst im Nasenbereich, anschließend im Maulbereich des Wildkörpers abrollen. Der Tupfer ist separat in einer mit Band oder Gummi verschlossenen Kunststofftüte hygienisch zu verpacken.
- zusätzlich Entnahme einer Schweißprobe (Serum-Probenröhrchen – graue Kappe)
Probenmaterialien wie Blutröhrchen und Tupfer sind zusammen mit dem WUS und dem Untersuchungsantrag auf MKS unverzüglich im Kurierstützpunkt des Landkreises Märkisch-Oderland, Kosterstr. 14, 15344 Stausberg (speziell ausgeschildeter Briefkasten für Probenannahme im Eingangsbereich vor Poststelle) oder beim praktizierenden Tierarzt Herrn DVM Hörold, Bahnhofstr. 20, 15345 Rehfelde abzugeben.
Begleitdokumentation:
- Wildursprungsschein (WUS) vollständig ausfüllen (Wildmarkennummer, Kontaktdaten (einschließlich Telefonnummer), Angaben zur Fundstelle – nach Möglichkeit GPS-Koordinaten - gut lesbar eintragen).
- Untersuchungsantrag/Probenbegleitschein für das Landeslabor Berlin-Brandenburg vollständig und gut lesbar ausfüllen. Folgende Pflichtangaben sind erforderlich:
- Erlege/Fundort (PLZ, Ort; Jagdbezirk mit zwölfstelliger Registriernummer ( 12064 ….),
- Wildmarke,
- Datum des Abschusses/Fundes (Entnahmedatum/erlegt am),
- zusätzlich Übergabe des Durchschlags des WUS an das Veterinäramt
Hinweis für die Beprobung von Wildschweinen:
Bei Fall- und Unfallwild sind zusätzlich Tupfer für die ASP-Untersuchung zu entnehmen!
Entsorgung Schwarz- und Rehwild (Fall- und Unfallwild):
Nach erfolgter Probenahme ist dieses zwecks Entsorgung in die Landsberger Str. 19,15345 Altlandsberg, OT Bruchmühle (hinter Feuerwehr – unter Schleppdach) bzw. zum Bauhof Neuenhagen, Am Mühlenfließ 13, 15366 Neuenhagen bei Berlin zu verbringen.
Verwertung von gesund erlegtem Schalenwild aus der Überwachungszone:
- nach Vorlage eines negativen Untersuchungsergebnisses im Rahmen der „kleinen Mengen Regelung“ (direkte Abgabe an Endkunden oder regionalen Einhelhandel - keine Abgabe an Wildhandel oder EG Wildzerlegungs- oder bearbeitungsbetriebe;)
Diese Regelungen werden ständig der aktuellen Tierseuchenlage angepasst. Bitte verfolgen Sie die Veröffentlichungen auf der Internetseite des Landkreises Märkisch-Oderland.
Treibjagden in der Überwachungszone sind nicht statthaft. Verzichten Sie auf Jagdreisen!
Anlage:
Untersuchungsantrag Probenbegleitschein für MKS Nasen-/Maultupfer
Anmerkung:
Im Antrag ist auf die entsprechende Angabe der Tierart zu achten (Reh- oder Schwarzwild).
Kontakt
MKS-Bürgertelefon
Veterinäramt
Waldsiedlung-Eichendamm 14
15306 Vierlinden OT Diedersdorf