Afrikanische Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) stellt auch im Landkreis Märkisch-Oderland eine ernstzunehmende Bedrohung für die Schweinehaltung dar. Diese hoch ansteckende Viruserkrankung betrifft ausschließlich Wild- und Hausschweine und führt in vielen Fällen zum Tod der Tiere. Zur Eindämmung der Krankheit sind umfangreiche Vorsichtsmaßnahmen und Überwachungsmaßnahmen erforderlich, darunter regelmäßige Wildschweinkontrollen, die strikte Überwachung von Tierhaltungsbetrieben und die Aufklärung der Bevölkerung. Das Veterinäramt des Landkreises arbeitet eng mit den zuständigen Behörden zusammen, um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern und die Schweinebestände zu schützen. Bitte informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen und tragen Sie aktiv zur Vermeidung einer Ausbreitung bei.

  • Tupferprobe mit Blut (oder bluthaltiger Flüssigkeit), das aus Körperhöhlen, Verletzungen oder dem Herzen (nach Kammerschnitt) gewonnen wird, auch die Milz kann betupfert werden
  • Der Tupfer wird aus dem Röhrchen entnommen, mit blutiger Flüssigkeit getränkt und anschließend zum Transport wieder in das Röhrchen gesteckt
  • Tupfer werden über das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt verteilt
  • bei fehlenden Organen durch Fraß oder starker Verwesung können das Brustbein oder Röhrenknochen noch zuverlässige Untersuchungsergebnisse liefern
  • Probenverpackung doppelt, flüssigkeitsdicht, äußerlich desinfiziert
  • Genaue Angaben zu Einsender, Fundort, Datum, Alter und Geschlecht des Tieres, Auffälligkeiten
  • Einsendung ganzer Tierkörper nur im Ausnahmefall nach Anweisung des Amtstierarztes

Antrag Untersuchung Wildschweinproben auf ASP/KSP

Ab sofort darf ausschließlich der Antrag für Wildschweinproben zur Untersuchung auf ASP/KSP zur Einsendung von Proben an das Landeslabor Berlin-Brandenburg verwendet werden. Alle bisherigen Antragsformulare dürfen nicht mehr verwendet werden.

Es gilt dabei folgendes zu beachten:

  • der Antrag darf nicht kopiert werden
  • der Antrag darf nur in der vorgegebenen Farbe (rot) eingereicht werden, um die Maschinenlesbarkeit sicher zu stellen
  • die Wildmarke darf nur handschriftlich in die vorgegeben Felder eingetragen werden
  • die korrekte Restriktionszone ausgewählt wird (Karte mit den Restriktionszonen)
  • Eintragung des Wildgebietes (Online-Karte mit den Wildgebieten)

Ausfüllhinweise:

Die Felder zu den Angaben zum Wildschwein sind vollständig auszufüllen
Im Feld "HIT-Nr." ist die HIT-Nummer Ihres Wildgebietes anzugeben (Aktuelle Karte mit den Wildgebieten

Wo erhalte ich den Untersuchungsantrag noch?

Sollten Sie über keine Möglichkeit verfügen, den Untersuchungsantrag in Farbe auszudrucken, so erhalten Sie diesen in den Dienststellen des Landkreises Märkisch-Oderland, den verschiedenen Verwaltungsstandorten (Standorte), den bekannten Wildabgabestellen und bei einigen ausgewählten Tierärzten. 

Datenbank zur Abfrage der Untersuchungsergebnisse

Alle Untersuchungsergebnisse von Proben (Blut oder Tupfer) bei Schwarzwild auf Afrikanische Schweinepest (ASP) finden Sie hier:

Datenbank ASP Befunde

 

Antrag für Wildschweinproben zur Untersuchung auf ASP/KSP
(pdf / 1.33 MB)
Download

Im Landkreis Märkisch-Oderland stehen folgende Abgabestellen zur Verfügung:

Abgabe werktags (Montag bis Samstag) von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr:

Sammelstelle Hohenwutzen (Dorfstr. 37a, 16259 Bad Freienwalde)

Abgabe täglich nur nach telefonischer Vereinbarung (03346 850-6969):

Sammelstelle Alt Tucheband (Hackenower Weg, 15328 Alt Tucheband) 

 

Hier finden Sie den Antrag auf Ersatz von Aufwand und/ oder Schaden von Grundstückseigentümern oder -besitzern und Jagdausübungsberechtigten.


 

Antrag auf Ersatz von Aufwand und/ oder Schaden vonGrundstückseigentümern oder -besitzern und Jagdausübungsberechtigten
(pdf / 0.5 MB)
Download

Erntejagd Kerngebiet 4 (MOL/Barnim)

Für die Erntejagd in diesem Kerngebiet gelten nachstehende Regelungen:

  1. Der Landwirt beantragt die Ernte in Abstimmung mit den ortsansässigen Jägern beim Amt für Landwirtschaft und Umwelt.
  2. Der Jäger, in diesem Fall der Obmann, gibt an, wie viele Jäger für die Erntejagd zur Verfügung stehen.
  3. Die Entnahme von Schwarzwild für die beantragte Maisernte, wird durch die Untere Jagdbehörde  genehmigt.
  4. Aufgefundenes Fallwild ist unverzüglich dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt mitzuteilen (Tel. 03346 850 6969, asp@landkreismol.de)
  5. Das während der Ernte erlegte Schwarzwild ist zentral aufzubrechen. Das Auslaufen von Sekreten während des Transportes ist entsprechend zu verhindern.
  6. Jedes erlegte Stück Schwarzwild ist mittels Blutprobe auf ASP zu beproben. Antrag auf Laboruntersuchung Wildtierprobe
  7. Die Eigenverwertung ist nach Erhalt des negativen Laborergebnisses zugelassen.
  8. Bis zum Erhalt des Probeergebnisses ist das Wildbret in einer Kühlzelle/einem Wildkühlschrank, welche/r sich dort im Kerngebiet befinden muss, zu belassen.

Erfolgt keine Eigenverwertung, ist das erlegte Stücke Schwarzwild, zusammen mit dem Aufbruch,  zur folgenden Abgabestelle für Schwarzwild zu verbringen:

Dorfstr. 37 a, 16259 Bad Freienwalde (Oder), Hohenwutzen

Die Abgabestelle ist ab 08.09.2021 von Montag bis Samstag von 07.00- 12-00 Uhr geöffnet:


Mit der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 2. Juli 2021 haben sich zahlreichen Änderungen für die Jagd ergeben.

1. Jagd im Kerngebiet

  • Die Entnahme von Schwarzwild erfolgt nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften
  • Schwarzwild ist möglichst vollständig zu entnehmen
  • Jede Entnahme ist unverzüglich bei der Unteren Jagdbehörde per E-Mail oder Telefax anzuzeigen
  • Verwertung und Entsorgung des Aufbruchs erfolgt nach Anlage 5 der Tierseuchenallgemeinverfügung

2. Jagd in der "Weißen Zone"

  • Entnahme von Schwarzwild erfolgt nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften
  • Schwarzwild ist möglichst vollständig zu entnehmen
  • Jede Entnahme ist unverzüglich bei der Unteren Jagdbehörde per E-Mail oder Telefax anzuzeigen
  • Verwertung und Entsorgung des Aufbruchs erfolgt nach Anlage 5 der Tierseuchenallgemeinverfügung

3. Jagd in der Sperrzone II - Gefährdetes Gebiet

  • Jagd auf alle Wildarten erfolgt nach jagdrechtlichen Vorschriften
  • der Aufbruch ist über die dafür bereitgestellten Behälter zu entsorgen
  • Verwertung von Schwarzwild ist gemäß Anlage 5 der Tierseuchenallgemeinverfügung zulässig, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen

4. Erntejagd

  • können nach vorheriger Anzeige durch den Landwirt, nach Absprache mit dem entspr. Jagdausübungsberechtigen, durchgeführt werden


Was können Jäger vorbeugend tun?

 

  • Hohe Schwarzwildbestände begünstigen die Ausbreitung von Infektionen, eine konsequente Bestandsreduzierung (besonders Frischlinge und Überläuferbachen), u.a. durch Gemeinschaftsjagden ist wirksame Vorbeugung
  • Keine Verwendung von Aufbruch zum Kirren, sachgerechte Entsorgung
  • Bei Auffälligkeiten (vermehrt Fallwild, abgekommene oder verhaltensauffällige Tiere, Organveränderungen) unverzüglich Jagd- und Veterinärbehörde informieren
  • Kontinuierliche Beteiligung am Untersuchungsprogramm: Untersuchungen von erlegten Tieren auf Klassische und Afrikanische Schweinepest (Serumprobe)
  • Probenahme bei Fallwild und Unfallwild

Weitere Links

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/landwirtschaft/jagd/afrikanische-schweinepest/

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/coronasituation/faq-jagd/

 

Hier finden Sie die Internetseiten des:

Jadgverband Märkisch-Oderland

Jadgverband Märkisch-Oderland Altkreis Seelow e.V.

 

Wichtiger Hinweis zu den Formularen

Bei den hier aufgeführten Formularen handelt es sich grundsätzlich um PDF-Formulare die am PC ausgefüllt werden können. Diese Funktion wird jedoch nicht von allen Browsern unterstützt. Bitte das entsprechende Formular herunterladen und ausfüllen.
 


Telefonnummer: 03346 850-6969

 Erreichbarkeit des Bürgertelefons:

Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag bis Sonntag von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr

 

Meldung von verendet aufgefundenem Schwarzwild (Wildschweine)

Sie können den Fund an folgende Kontaktdaten senden:

Telefon 03346 850-6969

Telefax 03346 850-6909

E-Mail asp@landkreismol.de

Bei Ihrer Meldung geben Sie bitte unbedingt folgende Informationen an:

Name, Vorname

Telefonnummer (vorzugsweise Mobilfunk)

Fundort (vorzugsweise GPS-Daten)

Altersklasse des Tieres (wenn bestimmbar)

Geschlecht des Tieres (wenn bestimmbar)

Todesursache (Fallwild, Unfallwild)
 

Hier finden Sie das Formular zur Anzeige der Ernte

Anzeige Erntejagd in Sperrzone II
(pdf / 0.34 MB)
Download