Pressemitteilung 57/2026

Seelow, 18.09.2026

Spülmaßnahmen zeigen erste Wirkung - Abkochgebot gilt in Teilen des Versorgungsgebietes des WAZ Seelow weiterhin

Die in der letzten Woche vom Wasser- und Abwasserzweckverband (WAZ) Seelow eingeleiteten Maßnahmen zeigen erste Wirkung. Um die Ursache vollständig zu beseitigen und die Trinkwasserqualität nach der entsprechenden Verordnung wieder herzustellen, müssen die Netzspülungen fortgesetzt werden.

In den nächsten Tagen erfolgt die Entnahme und entsprechende Auswertung weiterer Trinkwasserproben, um erforderliche Vorkehrungen abzuleiten. Das Gesundheitsamt steht im regelmäßigen Austausch mit dem zuständigen Wasserversorger.

Das Abkochgebot gilt in Teilen des Versorgungsgebietes des WAZ Seelow bis auf Weiteres. Das Vorgehen sollte im eigenen Interesse bis zur offiziellen Aufhebung beachtet werden. Welche Ortschaften von der Anordnung betroffen sind, entnehmen Sie der Pressemitteilung 55/2026.

Über fortlaufende Entwicklungen informieren der Landkreis Märkisch-Oderland und der WAZ Seelow auf ihren Internetseiten.