Pressemitteilung 52/2026

Seelow, 07.09.2026

Gesundheitsamt informiert über Aufhebung des Abkochgebotes in Teilen des Versorgungsgebietes des WAZ Seelow

Beprobungen vom 04.09.2026 haben ergeben, dass für den Parameter coliforme Bakterien im Trinkwassernetz folgender Ortschaften keine Überschreitungen mehr bestehen. Das Abkochgebot für diese Ortschaften entfällt ab sofort:

  • Werbig
  • Neuwerbig
  • Altlangsow
  • Neulangsow
  • Seelower Loose
  • Zechin
  • Zechiner Loose
  • Buschdorf
  • Friedrichsaue
  • Genschmar

 

Das Abkochgebot für folgende Ortschaften gilt weiterhin:

  • Golzow einschließlich Heimstättensiedlung
  • Gorgast einschließlich Schäferei
  • Bleyen einschließlich Altbleyen und Kuhbrücke
  • Manschnow einschließlich Neu Manschnow
  • Küstrin-Kietz
  • Rathstock
  • Reitwein
  • Hathenow
  • Podelzig einschließlich Wuhden und Klessin
  • Sachsendorf einschließlich Werder
  • Alt Tucheband einschließlich Neu Tucheband
  • Hackenow

 

Aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes informiert das Gesundheitsamt des Landkreises Märkisch-Oderland die Bevölkerung über den Befund. Die Information dient dazu, den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, eigenverantwortlich Maßnahmen zum Gesundheitsschutz zu ergreifen. Weiterhin wird durch den Wasserversorger die Ursachenforschung betrieben sowie weitere Trinkwasserproben entnommen, deren Ergebnisse nach Auswertung zum Ende der Woche erwartet werden. Das Gesundheitsamt steht hierzu in engem Austausch mit dem zuständigen Wasserversorger.

Der WAZ Seelow führt weiterhin umfangreiche Netzspülmaßnahmen durch. Weitere technische Maßnahmen, unter anderem der Einsatz einer Fachfirma, erfolgen, um die Ursache zu beseitigen und die Trinkwasserqualität schnellstmöglich wieder vollständig sicherzustellen. Über den Fortgang der Arbeiten informiert der WAZ Seelow fortlaufend auf seiner Internetseite.

Bitte haben Sie Verständnis, dass genaue Zahlen und Werte zu den Ergebnissen der Prüfberichte nicht bekanntgegeben werden. Sobald der Grenzwert von „0“ (Null) überschritten ist, werden Maßnahmen eingeleitet.

Die in den zwei letzten Pressemitteilungen genannten Vorsichtsmaßnahmen gelten bis auf Weiteres. Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, die Maßnahmen aufgehoben oder teilweise aufgehoben werden können, informieren das Gesundheitsamt und der WAZ Seelow die Öffentlichkeit umgehend.