Pressemitteilung 51/2025

Seelow, 30.10.2025

Klarstellung der geltenden Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest im Landkreis Märkisch-Oderland

Aufgrund der derzeit hohen Gefährdungslage durch die Geflügelpest hat der Landkreis Märkisch-Oderland Schutzmaßnahmen ergriffen. Diese zielen darauf ab, die Ausbreitung des Virus zu verhindern und vor allem gewerbliche Geflügelhalter zu unterstützen.

In drei Betrieben in den Ortslagen Altfriedland, Neuhardenberg und Neutrebbin wurde das Virus zuletzt bestätigt. Die betroffenen Bestände wurden umgehend gesperrt und notwendige seuchenhygienische Maßnahmen eingeleitet.

Auf Grundlage der aktuellen Seuchenlage wurden Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet. Diese Zonen umfassen unter anderem folgende Orte:

Bereich Müncheberg (Müncheberg, Hermersdorf, Münchehofe, Obersdorf, Trebnitz, Jahnsfelde), Bereich Neuhardenberg (Neuhardenberg, Wulkow bei Trebnitz, Altfriedland, Quappendorf), Bereich Bliesdorf (Bliesdorf, Metzdorf, Kunersdorf), Bereich Neutrebbin (Neutrebbin, Wuschewier, Altbarnim, Alttrebbin, Altlewin), Bereich Märkische Höhe (Batzlow, Reichenberg, Ringenwalde), Bereich Oberbarnim (Ihlow, Pritzhagen), Bereich Reichenow-Möglin (Möglin, Reichenow), Bereich Wriezen (Schulzendorf, Wriezen, Eichwerder, Beauregard, Jäckelsbruch, Rathsdorf, Biesdorf, Lüdersdorf, Frankenfelde), Bereich Letschin (Neu Rosenthal, Kiehnwerder, Sietzing, Posedin, Wilhemsaue, Groß Neuendorf, Klein Neuendorf, Ortwig, Neubarnim, Solikante, Mehrin-Graben), Bereich Gusow-Platkow (Platkow, Blanke Heide, Gusow), Bereich Seelow (Seelow,     Werbig), Bereich Vierlinden (Alt Rosenthal, Görlsdorf, Worin, Diedersdorf, Marxdorf, Neuentempel), Bereich Neulewin (Neulewin, Rüsterwerder, Heinrichshof, Kerstenbruch, Karlshof, Neulietzegöricke, Güstebieser Loose), Bereich Oderaue (Neumädewitz, Altmädewitz, Altreetz, Altwustrow)

Die genaue Abgrenzung der Zonen ist den beigefügten Karten zu entnehmen, die Bestandteil dieser Pressemitteilung sind.

In diesen Zonen hat JEDER Geflügelhalter, egal ob gewerblich oder privat, sein Geflügel aufzustallen.

Das bedeutet, dass Geflügel in geschlossenen Ställen oder überdachten, gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Vorrichtungen zu halten ist. Ziel ist es, jeglichen Kontakt zwischen Haus- und Wildvögeln zu verhindern.

Grundlage: Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel vom 11.10.2025 - 1. Änderung vom 26.10.2025

Regelungen außerhalb der Zonen

Außerhalb der festgelegten Zonen gilt die Aufstallungspflicht nur für gewerbliche Geflügelhaltungen. Private Halter sind derzeit nicht verpflichtet, ihre Tiere aufzustallen, werden jedoch eindringlich gebeten, ihre Bestände ebenfalls zu schützen und Hygienemaßnahmen konsequent umzusetzen.

Weitere Schutzmaßnahmen

Zusätzlich gilt im gesamten Landkreis folgende Anordnungen:

  • Verbot von Geflügelmärkten, Ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen,
  • Pflicht zur unverzüglichen Meldung von Krankheits- oder Todesfällen in Geflügelbeständen
  • strenge Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in allen Betrieben.

Grundlage: Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 28.10.2025 - Allgemeines Aufstallungsgebot für gewerbsmäßige Geflügelhalter

Karte 1
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Karte 2
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