Informationen zum Versand von Gebührenbescheiden im Rettungsdienst

Im Zusammenhang mit der Finanzierung des Rettungsdienstes und der angekündigten finanziellen Beteiligung des Landes Brandenburg ergeben sich für bereits versandte beziehungsweise geplante Gebührenbescheide unterschiedliche Regelungen.

Behandlungen vor Ort (Jahr 2024 und Januar 2025)

Gebührenbescheide für sogenannte Behandlungen vor Ort aus dem Jahr 2024 sowie aus dem Januar 2025 werden zurückgenommen.

Soweit bereits Zahlungen geleistet wurden, werden diese an die jeweiligen Gebührenschuldner erstattet. 

Differenzbeträge aus dem Jahr 2025

Auch Gebührenbescheide über Differenzbeträge aus dem Jahr 2025 werden zurückgenommen.

Bereits eingegangene Zahlungen werden an die jeweiligen Gebührenschuldner zurückerstattet. 

Transportverweigerungen

Von den vorgenannten Regelungen nicht betroffen sind Gebührenbescheide im Zusammenhang mit Transportverweigerungen.

Diese Bescheide behalten ihre Gültigkeit und werden weiterhin bearbeitet. Die angekündigte Landesbeteiligung bezieht sich nicht auf diese Fallkonstellation.

Fehlfahrten der Jahre 2025 und 2026

Vor dem Hintergrund der angekündigten finanziellen Beteiligung des Landes Brandenburg werden für sogenannte Fehlfahrten aus den Jahren 2025 und 2026 keine Gebührenbescheide erlassen.

Bereits versandte Informationsschreiben über eine mögliche Gebührenfestsetzung haben damit ihre Grundlage verloren.

Hinweis

Der Landkreis Märkisch-Oderland bittet alle Betroffenen um Verständnis, dass die Rücknahme bereits erlassener Bescheide sowie die Erstattung etwaiger Zahlungen einen gewissen Bearbeitungszeitraum erfordern. Sobald die jeweiligen Verfahren abgeschlossen sind, werden die betroffenen Bürgerinnen und Bürger entsprechend berücksichtigt. Ein gesonderter Antrag auf Rückerstattung ist hierfür nicht erforderlich.

Rettungsdienst

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Ärztlicher Bereitschaftsdienst    

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