Naturschutzbeirat Märkisch-Oderland

Der Naturschutzbeirat wurde für eine Dauer von fünf Jahren für den Landkreis Märkisch-Oderland ernannt. Insgesamt umfasst der Naturschutzbeirat 14 Mitglieder. Den Vorsitz übernimmt Herr Dr. Frank Küchler, sein gewählter Stellvertreter ist Herr Jürgen Trakat.

Der Naturschutzbeirat soll:

  1. Die Untere Naturschutzbehörde durch Vorschläge und Anregungen fachlich unterstützen
  2. Fehlentwicklungen in Natur und Landschaft entgegenwirken 
  3. Der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege vermitteln

Die Untere Naturschutzbehörde bezieht den Naturschutzbeirat in die Vorbereitung aller wichtigen Entscheidung und Maßnahmen ein. Darunter fallen insbesondere die Ausnahmegenehmigungen und die naturschutzrechtlichen Befreiungen. Der Naturschutzbeirat berät die Untere Naturschutzbehörde bei fachlichen Entscheidungen zu vielen verschiedenen Vorhaben und Projekten, wie z. B. bei Beeinträchtigungen von streng geschützten Arten oder Vorhaben die in Schutzgebieten verwirklicht werden sollen.

Sollten Sie Kontakt mit dem Naturschutzbeirat aufnehmen wollen, schreiben Sie gerne eine E-Mail an folgendes Postfach:

  • Naturschutz@landkreismol.de

 

Gesetzliche Grundlagen

Gemäß § 35 Abs. 1 Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (BbgNatSchAG) werden zur Vertretung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege und zur wissenschaftlichen und fachlichen Beratung bei der obersten Naturschutzbehörde und den unteren Naturschutzbehörden Naturschutzbeiräte gebildet.

Nach § 35 Abs. 2 BbgNatSchAG sind für die Beiräte Bürgerinnen und Bürger zu ernennen, die im Naturschutz und der Landschaftspflege besonders fachkundig und erfahren sind. Die Mitglieder der Beiräte sind ehrenamtlich tätig.

Fachkundig ist nach § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Naturschutzbeiräte nach dem Brandenburgischen Naturschutzgesetz (NSchBV) eine Bürgerin oder ein Bürger, wenn sie/er besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Botanik, der Zoologie, der Ökologie, der Landschaftspflege, der Landschaftsplanung oder auf verwandten Gebieten besitzt.