Kostensatzvereinbarungen

Der Landkreis Märkisch-Oderland übernimmt als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Kosten für die Leistungsangebote der freien Jugendhilfe. Dazu werden mit den Leistungserbringern gemäß § 78b Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)  Kostensatzvereinbarungen getroffen über:

  • Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote (Leistungsvereinbarung)
  • differenzierte Entgelte für die Leistungsangebote und die betriebsnotwendigen Investitionen (Entgeltvereinbarung) und
  • Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität der Leistungsangebote sowie über geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung (Qualitätsentwicklungsvereinbarung)


Vereinbarungen werden über die folgenden Leistungen getroffen:

  • Ambulante Leistungen
  • Stationäre Leistungen
  • Teilstationäre Leistungen