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Online-Anträge
Sie möchten Sperrmüll, Elektroaltgeräte oder Metallschrott zur Abholung von Ihrem privat genutzten Grundstück anmelden? Bitte beachten Sie, dass pro Abholung maximal 3 Kubikmeter Sperrmüll entsorgt werden können.
Sie möchten größere Mengen an Siedlungsabfällen (Hausmüll, Sperrmüll) oder Grünabfällen von einem privat genutzten Grundstück entsorgen?
Dann klicken Sie bitte hier, um einen Absetzcontainer zu bestellen.
Sie möchten für Ihr Grundstück, das bereits an die Abfallentsorgung angeschlossen ist, weitere Abfallbehälter (z. B. eine Biotonne) bestellen, einen Abfallbehälter austauschen oder zurückgeben?
Dann klicken Sie bitte hier, um zum Onlineantrag zu gelangen.
Hinweis: Falls das Grundstück bisher nicht an die Abfallentsorgung angeschlossen ist, bitte die Antragsstrecke "Neuanmeldung für private Haushalte" nutzen.
Sie möchten die vom Entsorgungsbetrieb zugelassenen Laubsäcke aus Kraftpapier oder Strauchwerkbanderolen entsorgen lassen?
Nutzen Sie diesen Antrag für die Anzeige folgender Änderungen:
- Namensänderung
- Adressänderung
- Sterbemitteilung
- Änderung der Personenanzahl
Sie haben ein bereits genutztes Grundstück für Wohnzwecke oder zur saisonalen Nutzung erworben oder verkauft? Dann können Sie sich hier zur Abfallentsorgung anmelden bzw. diese abmelden.
Sie haben ein Grundstück für Wohnzwecke oder saisonale Nutzung erworben, welches erstmalig an die Abfallentsorgung angeschlossen werden soll?
Hier können Sie die Abholung von Schadstoffen an Ihrem privaten Grundstück bzw. Ihrer Betriebsstätte beantragen. Diese Serviceleistung ist gebührenpflichtig und für Gewerbeeinheiten auf 2.000 kg im Kalenderjahr begrenzt.
Nutzen Sie diesen Antragsweg für alle Angelegenheiten, welche nicht mit einem privaten Haushalt zu tun haben. So ist u. a. die Anmeldung von Gewerbebetrieben zur Abfallentsorgung möglich.
Weitere Formulare als pdf-Dokumente zum Herunterladen
Hinweis zu den Formularen im pdf-Format:
Bitte füllen Sie das entsprechende PDF-Formular aus und senden es per Post, eingescannt per E-Mail oder Telefax an den:
Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland (EMO)
Eigenbetrieb des Landkreises Märkisch-Oderland
Klosterstraße 14
15344 Strausberg
Telefax: 03341 354 7009
E-Mail: abfallentsorgung@landkreismol.de
Bitte beachten Sie:
Die Erklärung zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren muss immer auf dem dafür bereitgestellten Formblatt erfolgen. SEPA-Formulare, die nicht unterzeichnet sind, können aus rechtlichen Gründen nicht bearbeitet werden.
Informationspflicht nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Wissenswertes
In Märkisch-Oderland werden die Entsorgungsgebühren vorrangig verursachergerecht erhoben. Damit Sie die einzelnen Gebührenmaßstäbe zuordnen können, steht Ihnen nachfolgend eine Erklärung des Gebührenbescheids für die Abfallentsorgung 2025/2026 als Musterbescheid zum Download zur Verfügung.
Wie entsorge ich meinen Abfall richtig? Was kommt in die gelbe Tonne? Wie kann ich Elektro-Altgeräte einem Recycling zuführen? In welchen Container gehören blaue Verpackungsgläser? Auf all diese Fragen hat der neue Abfallratgeber des Entsorgungsbetriebs Märkisch-Oderland Antworten parat. Dabei werden die unterschiedlichen Abfallarten näher beschrieben und ihre korrekte Entsorgung dargestellt. Denn nur dann, wenn Abfall richtig getrennt und entsorgt wird, können die enthaltenen Wertstoffe gewonnen oder recycelt werden.
Nach Paragraph 7 Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG) erstellen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger jährlich jeweils für das vorhergehende Kalenderjahr eine Abfallbilanz über Art, Menge, Herkunft und Verbleib der in ihrem Gebiet angefallenen und von ihnen entsorgten Abfälle sowie über deren Verwertung oder Beseitigung. Diese Abfallbilanz für Siedlungsabfälle enthält zugleich Daten über Maßnahmen zur Abfallvermeidung und deren Umsetzung in den Gebieten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Das Abfallwirtschaftskonzept enthält eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abfallentsorgung und ist Planungsgrundlage der kommunalen Abfallwirtschaft. Insbesondere sind Angaben über Art, Menge, Herkunftsbereich, Verbleib sowie Behandlung, stoffliche oder sonstige, insbesondere energetische, Verwertung oder Beseitigung der im Entsorgungsgebiet gegenwärtig und voraussichtlich in den nächsten zehn Jahren anfallenden und ihrer Entsorgungspflicht unterliegenden Abfälle sowie Anstrengungen zur Abfallvermeidung und Abfallreduzierung darzulegen.