Gebühr mit dem Taschenrechner berechnen

Gebühren für die Abfallentsorgung

Rechtsgrundlage

Abfallgebührensatzung des Landkreises Märkisch-Oderland 2025 inkl. ihrer Anlagen, Berichtigungen, Ergänzungen und Änderungen.

Hinweis:
Für die Ermittlung der Leerungsgebühren wird das Identsystem genutzt. Weitere Erläuterungen dazu finden Sie hier.

bei Wohngrundstücken für jede Person1,89 € je Kalendermonat
bei saisongenutzten Grundstücken für jede Person0,95 € je Kalendermonat
für die Entsorgung hausmüllähnlicher Gewerbeabfälle   
pro aufgestelltem Abfallbehälter
4,02 € je Kalendermonat
  • für die Entsorgung von Abfällen aus Abfallbehältern gemäß § 12 Abs. 1 der Abfallentsorgungssatzung beträgt in Abhängigkeit von ihrem Fassungsvermögen
mit 80 l Fassungsvermögen1,75 € je Leerung
mit 120 l Fassungsvermögen2,63 € je Leerung
mit 240 l Fassungsvermögen5,26 € je Leerung
mit 1.100 l Fassungsvermögen24,12 € je Leerung
mit 2.500 l Fassungsvermögen58,05 € je Leerung
mit 7.000/7.500 l Fassungsvermögen275,87 € je Leerung
mit 10.000 l Fassungsvermögen317,70 € je Leerung
mit 20.000 l Fassungsvermögen581,59 € je Leerung
mit 10.000 l Fassungsvermögen (PMC)  644,89 € je Leerung
mit 20.000 l Fassungsvermögen (PMC)1.289,77 € je Leerung
  • für die Entsorgung von Bioabfall aus Abfallbehältern gemäß § 12 Abs. 1 der Abfallentsorgungssatzung beträgt in Abhängigkeit von ihrem Fassungsvermögen
mit 80 l Fassungsvermögen 1,40 € je Leerung
mit 120 l Fassungsvermögen 2,10 € je Leerung
mit 240 l Fassungsvermögen 4,21 € je Leerung
mit 500 l Fassungsvermögen 8,76 € je Leerung
  • Weitere Gebühren:
für einen Abfallsack2,39 €
für einen Laubsack2,94 €
für eine Banderole (Ast- und Strauchwerkbündel)   5,99 €
für einen Ersatzfilter eines Biofilterdeckels12,64 €
  • für einen aufgestellten Abfallbehälter ohne Automatik-Schwerkraftschloss
mit 80 l Fassungsvermögen0,55 € je Kalendermonat
mit 120 l Fassungsvermögen0,65 € je Kalendermonat
mit 240 l Fassungsvermögen0,80 € je Kalendermonat
mit 500 l Fassungsvermögen (nur Biotonne)5,20 € je Kalendermonat
mit 1.100 l Fassungsvermögen5,20 € je Kalendermonat
mit 2.500 l Fassungsvermögen12,00 € je Kalendermonat
mit 7.000/7.500 l Fassungsvermögen1,15 € je Tag
mit 10.000 l Fassungsvermögen1,29 € je Tag
mit 20.000 l Fassungsvermögen3,38 € je Tag
mit 10.000 l Fassungsvermögen (PMC)   227,29 € je Kalendermonat
mit 20.000 l Fassungsvermögen (PMC)300,94 € je Kalendermonat
  • für einen aufgestellten Abfallbehälter mit Automatik-Schwerkraftschloss bzw. Bioabfallbehälter mit Filterdeckel
mit 80 l Fassungsvermögen0,95 € je Kalendermonat
mit 120 l Fassungsvermögen1,05 € je Kalendermonat
mit 240 l Fassungsvermögen1,65 € je Kalendermonat
mit 1.100 l Fassungsvermögen6,70 € je Kalendermonat (nur Hausmüll)

Für jedes Aufstellen, jeden Austausch und jede Rücknahme eines Abfallbehälters wird gemäß § 12 Abs. 1 und Abs. 4 der Abfallentsorgungssatzung (80, 120, 240, 1.100, 2.500, 7.000/7.500, 10.000 oder 20.000 Liter Fassungsvermögen) eine Behälterwechselgebühr in Höhe von 14,34 € je Vorgang fällig.

Bei Inanspruchnahme eines Transportweges vom Stellplatz bis zur Fahrbahngrenze beträgt die Holgebühr für einen Abfallbehälter gemäß § 12 Abs. 1 lit. a) bis e) und Abs. 4 der Abfallentsorgungssatzung pro Entleerung 0,14 €/Meter.

Die Grundgebühr für die Entsorgung hausmüllähnlicher Gewerbeabfälle beträgt pro aufgestelltem Abfallbehälter 4,02 € je Kalendermonat.

Entsprechend ergibt sich für die verschiedenen Behältergrößen folgende Abfallbehälter-/Grundgebühr:

 ohne Schloss   mit Schloss
Abfallbehälter-/Grundgebühr für 120-l-Behälter4,67 € je Kalendermonat   5,07 € je Kalendermonat
Abfallbehälter-/Grundgebühr für 240-l-Behälter4,82 € je Kalendermonat   5,67 € je Kalendermonat
Abfallbehälter-/Grundgebühr für 1.100-l-Behälter   9,22 € je Kalendermonat   10,72 € je Kalendermonat

 

Die Leerungsgebühren für die einzelnen Abfallbehälter betragen:

Abfallbehälter mit 120 l Fassungsvermögen     2,63 € je Leerung
Abfallbehälter mit 240 l Fassungsvermögen5,26 € je Leerung
Abfallbehälter mit 1.100 l Fassungsvermögen24,12 € je Leerung

 

Die Gebühren für die Annahme von Abfällen auf der Abfallumschlagstation Rüdersdorf ab dem 01.01.2025 finden Sie hier

Wissenswertes

In Märkisch-Oderland werden die Entsorgungsgebühren vorrangig verursachergerecht erhoben. Damit Sie die einzelnen Gebührenmaßstäbe zuordnen können, steht Ihnen nachfolgend eine Erklärung des Gebührenbescheids für die Abfallentsorgung 2024/2025 als Musterbescheid zum Download zur Verfügung.

Musterbescheid 2024/2025
Das Muster enthält Erläuterungen zum Gebührenbescheid
(pdf / 1.33 MB)
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