Gewerbliche Abfälle richtig entsorgen

In Gewerbe- und Industriebetrieben fallen neben dem Restabfall weitere produktionsspezifische Abfälle an, die verwertet werden sollen. Hierzu gehören Abfälle aus Papier, Pappe, Kartonagen, Kunststoffen, Folien, Holzresten, Verpackungen, Glas, Keramik, Metallen sowie Bioabfälle.

Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) regelt den Umgang mit diesen Abfällen und stellt besondere Anforderungen an eine hochwertige Verwertung.

Alle Abfallgemische, die nicht verwertet werden können, gelten als Abfall zur Beseitigung und müssen über Restabfallbehälter dem Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger überlassen werden.

gebündeltet Papierabfallgebündeltet Papierabfall

Neben der Gewerbeanmeldung ist daher auch die Anmeldung zur Abfallentsorgung unverzüglich vorzunehmen.  Das Anmeldeformular finden Sie hier.

Die Abfallberatung des EMO unterstützt Sie gern bei der Auswahl der passenden Abfallbehälter. Sprechen Sie uns an:

  • Telefon: (03341) 354-7013 oder -7014
  • E-Mail: abfallberatung@landkreismol.de

Eine Übersicht zu den Entsorgungsgebühren laut Abfallgebührensatzung des Landkreises MOL finden Sie hier.

Hier noch einmal das Wichtigste im Überblick:

Info-Flyer Gewerbe
(pdf / 0.31 MB)
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