
Häufig gestellte Fragen
Gemäß § 11 Abs. 2 der Abfallentsorgungssatzung hat der Anschlusspflichtige (Grundstückseigentümer) spätestens 3 Wochen vor der Entstehung des Anschluss- und Benutzungszwanges dem Entsorgungsbetrieb Grundstücke, auf denen Abfälle erstmals anfallen werden, schriftlich anzumelden. Die Verpflichtung des Entsorgungsbetriebes zum Einsammeln und Befördern der Abfälle beginnt frühestens 2 Wochen nach der Anmeldung.
Die bestellten Abfallbehälter werden vor dem angeschlossenen Grundstück an der Fahrbahn ohne Aufstelltermin abgestellt und sind umgehend vom Grundstückseigentümer sicher auf dem Grundstück zu verwahren. Sie verbleiben bei Eigentumswechsel, Mieterwechsel, Wechsel des Gewerbebetriebes usw. auf dem anschlusspflichtigen Grundstück und dürfen nicht mitgenommen werden.
Bitte füllen Sie für die Anmeldung Ihres Grundstücks unser digitales Formular aus! Über den Bearbeitungsstand Ihres Antrages werden Sie per E-Mail informiert.
Gemäß § 12 Abs. 2 der Abfallentsorgungssatzung gehen die Abfallbehälter gemäß Abs. 1 dieser Satzung nicht in das Eigentum des Anschlusspflichtigen über. Sie verbleiben bei Eigentumswechsel, Mieterwechsel, Wechsel des Gewerbebetriebes usw. auf dem anschlusspflichtigen Grundstück und dürfen nicht mitgenommen werden.
Bitte füllen Sie das digitale Anmeldeformular für einen Eigentümerwechsel aus! Über den Bearbeitungsstand Ihres Antrages werden Sie per E-Mail informiert.
Sie haben die Möglichkeit, die vom Vorgänger bereits vorhandenen Abfallbehälter zu nutzen oder die Aufstellung eines Behälters mit abweichendem Volumen zu bestellen. Bitte beachten Sie, dass bei jedem Behälterwechsel eine einmalige Behälterwechselgebühr erhoben wird. Die Gebühren finden Sie hier.
Gemäß § 11 Abs. 1 der Abfallentsorgungssatzung sind Sie bei Wohngrundstücken zur unverzüglichen schriftlichen Mitteilung über die Anzahl der mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldeten Personen verpflichtet, unabhängig vom Alter der Personen. Bei saisongenutzten Grundstücken ist die Anzahl der das Grundstück regelmäßig nutzenden Personen anzugeben.
Bitte beachten Sie, dass etwaige Änderungen der Personenanzahl in der Regel erst im Jahresgebührenbescheid rückwirkend berücksichtigt werden.
Für einen gebührenpflichtigen Behälteraustausch nutzen Sie bitte unser digitales Formular Behälteränderungsdienst. Über den Bearbeitungsstand Ihres Antrages werden Sie per E-Mail informiert. Der Termin für den Behältertausch wird Ihnen ebenfalls per E-Mail mitgeteilt.
Bitte stellen Sie den Abfallbehälter zum Termin unfallsicher vor Ihrem Grundstück zur Abholung bereit. Der Abfallbehälter wird am besten leer zum Tausch bereitgestellt. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie diesen auch befüllt bereitstellen. Dieser wird dann befüllt mitgenommen und auf dem Betriebshof des Drittbeauftragten entleert. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall bei einem Restabfallbehälter und einer Biotonne zusätzlich eine Leerungsgebühr unabhängig vom Füllgrad des Behälters erhoben wird.
Ist Ihr Abfallbehälter mit einem Schwerkraftschloss ausgerüstet, befestigen Sie bitte den zugehörigen Schlüssel sicher am Abfallbehälter oder senden Sie diesen dem Drittbeauftragten per Post unter Angabe der Behälternummer in einem Briefumschlag zu.
Sollte Ihr Abfallbehälter aufgrund von Verschleißerscheinungen beschädigt sein, muss er ausgetauscht werden. Bitte teilen Sie uns dies über unser digitales Formular Behälteränderungsdienst mit.
Bitte stellen Sie den Abfallbehälter zum Termin unfallsicher vor Ihrem Grundstück zur Abholung bereit. Der Abfallbehälter wird am besten leer zum Tausch bereitgestellt. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie diesen auch befüllt bereitstellen. Dieser wird dann befüllt abgeholt und auf dem Betriebshof des Drittbeauftragten entleert. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall bei einem Restabfallbehälter und einer Biotonne zusätzlich eine Leerungsgebühr unabhängig vom Füllgrad des Behälters erhoben wird.
Ist Ihr Abfallbehälter mit einem Schwerkraftschloss ausgerüstet, befestigen Sie bitte den zugehörigen Schlüssel sicher am Abfallbehälter oder senden Sie diesen dem Drittbeauftragten per Post unter Angabe der Behälternummer in einem Briefumschlag zu.
Gemäß § 13 Abs. 3 der Abfallentsorgungssatzung sind Abfälle so in die Abfallbehälter einzufüllen, dass deren Beschädigung sowie das Anfrieren von Abfällen ausgeschlossen und eine einwandfreie Entleerung mühe- und gefahrlos möglich ist. Der Deckel des Abfallbehälters muss jederzeit zu schließen sein. Das Einschlämmen oder Verdichten des Inhalts ist verboten. Die Abfallbehälter sind stets in einem sauberen und gebrauchsfähigen Zustand zu halten. Abfallbehälter, die den vorstehenden Anforderungen nicht entsprechen, werden von der Abfuhr ausgeschlossen.
Demnach müssen Sie als Abfallerzeuger mit geeigneten Maßnahmen dafür sorgen, dass eine vollständige Leerung Ihres Abfallbehälters möglich ist. Für die teilweise Leerung des Behälters wird die vollständige Leerungsgebühr erhoben und eine Nachentleerung des Behälters erfolgt nicht.
Eine Biotonne können auf Wunsch alle privaten Haushalte gebührenpflichtig erhalten. Zur Bestellung nutzen Sie bitte unser digitales Formular Behälteränderungsdienst!
Bitte beachten Sie, dass Anträge nur von Grundstückseigentümern bzw. -verwaltern entgegengenommen werden. Mieter wenden sich bitte an ihre Vermieter bzw. Grundstücksverwalter.
Zusätzlich zur Biotonne können Sie einen Biofilterdeckel gebührenpflichtig bestellen (mit Ausnahme des 500-Liter-Behälters). Durch die perfekt schließende und elastische Doppeldichtung des Deckels wird das Eindringen von Schädlingen verhindert und die Madenbildung reduziert. Auch hierfür nutzen Sie bitte das o. g. digitale Formular.
Die Gebühren zur Biotonne finden Sie hier.
Weitere Hinweise zur Biotonne entnehmen Sie bitte unserer Webseite der Abfallberatung.
Die Abfuhr der verschiedenen Abfälle erfolgt nach einem festgelegten Tourenplan. Diesen können Sie sich selbst online erstellen oder Sie laden ihn über unsere AbfallApp MOL auf Ihr Smartphone.
Für die grundgebührfinanzierte Sperrmüllanmeldung, die Sie dreimal pro Jahr nutzen können, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
- über die AbfallApp MOL
- über das Online-Formular
- telefonisch unter (033456) 47920.
Bitte beachten Sie die Höchstmenge von drei Kubikmeter pro Abholtermin!
Jeder Abfallbehälter ist mit einem RFID-Transponder ausgestattet. Vor dem Kippvorgang des Behälters am Entsorgungsfahrzeug wird der Chip am Behälter eindeutig mit einer sogenannten Identnummer identifiziert. Wird nun der Abfallbehälter am Sammelfahrzeug gekippt, erfolgt ein Auslesen des Tranponders. Der Leerungsvorgang wird registriert und in einer Datenbank gespeichert. Die Anzahl der Leerungen von Abfallbehältern für Hausmüll und Bioabfall in einem Kalenderjahr dient als Abrechnungsgrundlage für den Gebührenbescheid.
NEIN! Da die Leerungsgebühr bei jeder Leerung der Hausmüll- und Bioabfallbehälter unabhängig vom Füllstand und dem Gewicht des Behälters erhoben wird, sollten nur vollständig befüllte Abfallbehälter zur Leerung bereitgestellt werden. Das erspart Ihnen unnötige Kosten.
Ihre Frage ist hier nicht dabei? Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular.