Pressemitteilung 70/2026

Seelow, 30.10.2026

Brand in Bliesdorf: Halle mit asbesthaltiger Baustruktur betroffen

In Bliesdorf ist es gestern zu einem größeren Brandereignis gekommen. Betroffen ist eine Halle mit einer Grundfläche von rund 2.700 Quadratmetern. Bei der Dacheindeckung und den Seitenwänden handelt es sich um Asbestzementplatten. Durch die starke Hitzeeinwirkung sind Teile der Dacheindeckung geborsten und zerbrochen. Dabei können Asbestfasern freigesetzt und durch die Luftströmungen im Umfeld der Brandstelle verteilt worden sein.

Wie groß das mögliche Ausbreitungsgebiet ist und welche konkrete Gefährdung daraus für die Bevölkerung entsteht, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilt werden. Hierzu sind weitere Untersuchungen und insbesondere fachgerechte Probenahmen und Laboranalysen erforderlich.

Bevölkerung wird zu Vorsichtsmaßnahmen aufgerufen

Über das Warnsystem NINA wurde bereits eine Warnmeldung veröffentlicht. Diese gilt weiterhin über das gesamte Wochenende. Die Bevölkerung im betroffenen Umfeld wird dringend gebeten, die folgende Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten:

  • Fenster und Türen geschlossen halten und Lüftungsanlagen möglichst ausschalten.
  • Keine Arbeiten in Gärten, auf Grundstücken oder landwirtschaftlichen Flächen durchführen, bei denen Staub aufgewirbelt werden könnte.
  • Umliegende Spielplätze vorerst meiden.
  • Mögliche Bruchstücke der Dacheindeckung keinesfalls selbst aufnehmen, zusammenkehren oder anderweitig beseitigen.
  • Keine Laubbläser oder Hochdruckreiniger einsetzen.
  • Auch Mäharbeiten, Bodenbearbeitung und sonstige Tätigkeiten, die Staub aufwirbeln können, sind auf möglicherweise betroffenen Flächen vorerst zu unterlassen.

Die Hinweise gelten insbesondere auch für landwirtschaftliche Beschäftigte und Personen, die sich regelmäßig im Außenbereich aufhalten. Weidetiere sollten vorsorglich von möglicherweise betroffenen Weideflächen genommen werden.

Landkreis veranlasst weitere Untersuchungen und stimmt Maßnahmen ab

Der Landkreis begleitet die Gefahrenabwehr und koordiniert die erforderlichen weiteren Schritte in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden.

Zur Eingrenzung des möglichen Ausbreitungsgebiets sind fachgerechte Probenahmen und Laboranalysen vorgesehen. Dabei sollen insbesondere Straßen, Höfe, Gärten, Terrassen, Spielplätze, Dächer und Dachrinnen sowie landwirtschaftliche Flächen und dort gelagerte Materialien auf mögliche Asbestablagerungen untersucht werden. Der Untersuchungsbereich soll zunächst mindestens einen Kilometer um die Brandstelle umfassen und bei Bedarf erweitert werden. Erforderliche Reinigungs- und Beseitigungsmaßnahmen dürfen ausschließlich durch qualifizierte Fachbetriebe unter geeigneten Schutzvorkehrungen erfolgen.

Zuständigkeit liegt beim Amt Barnim-Oderbruch und beim Eigentümer

Die örtliche Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr liegt beim Amt Barnim-Oderbruch als zuständige Ordnungsbehörde. Die Verantwortung für die erforderlichen Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen liegt beim Verursacher beziehungsweise Eigentümer der Brandstelle. Der Landkreis steht unterstützend zur Seite.

Dank an die Einsatzkräfte

Ein besonderer Dank gilt den beteiligten Feuerwehren, die gestern und weiterhin an der Brandstelle unter schwierigen Bedingungen alles dafür geben, eine weitere Ausbreitung des Feuers zu verhindern und die Lage unter Kontrolle zu bringen.