
Pressemitteilung 63/2026
Seelow, 01.10.2026
Gebühren im Rettungsdienst: Transportverweigerungen weiterhin kostenpflichtig
Im Zusammenhang mit der angekündigten finanziellen Beteiligung des Landes Brandenburg an den Kosten des Rettungsdienstes passt der Landkreis Märkisch-Oderland die Bearbeitung verschiedener Gebührenfälle an.
Gebührenbescheide bei Transportverweigerungen sind von der Landesbeteiligung nicht erfasst. Wer bei einem Rettungsdiensteinsatz einen medizinisch notwendigen Transport ablehnt, muss daher weiterhin mit einem Gebührenbescheid rechnen. Bereits erlassene Bescheide behalten ihre Gültigkeit.
Zurückgenommen werden hingegen Gebührenbescheide für Behandlungen vor Ort (Fehlfahrten) aus dem Jahr 2024 und Januar 2025 sowie für Differenzbeträge aus dem Jahr 2025. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet; ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.
Für Fehlfahrten aus den Jahren 2025 und 2026 werden aufgrund der angekündigten Landesbeteiligung keine Gebührenbescheide erlassen. Bereits versandte Informationsschreiben über eine mögliche Gebührenfestsetzung sind damit gegenstandslos.
Die Bearbeitung der Rücknahmen und Erstattungen kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Der Landkreis bittet die betroffenen Bürgerinnen und Bürger hierfür um Verständnis.