Hilfe zur Erziehung und Hilfe für junge Volljährige


Die Grundlagen der Hilfeplanung finden sich im § 36 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) wieder. Der Hilfeplanprozess bezieht sich auf Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit drohender seelischer Behinderung und Hilfen für junge Volljährige. Grundlage für den Hilfeeinsatz ist der Hilfeplan, als Instrument der sozialpädagogischen Hilfesteuerung. Im Vorfeld der Hilfeplanung ist für die Übernahme einer Hilfe eine gültige Entgeltvereinbarung des freien Trägers der Jugendhilfe für die entsprechende Leistung mit dem Jugendamt Märkisch-Oderland erforderlich.

Der Entwicklungsbericht macht die Arbeit mit dem Klienten für alle Beteiligten sichtbar und ist eine wichtige Grundlage für die Zusammenarbeit von Jugendamt und freien Träger. Gleichzeitig dient der Entwicklungsbericht einer klaren Auftragsverteilung und einer entsprechenden Abrechnung der im Hilfeplan formulierten Ziele.

Die Formulare "Entwicklungsbericht" zum Hilfeverlauf und "Ressourcenkarte" finden Sie im Formularcenter unter Fachbereich II, Jugendamt, Hilfe zur Erziehung und Hilfe für junge Volljährige.