Sonderbauten / Brandschutzdienststelle
Herzlich willkommen auf der Seite der Sonderbauten und der Brandschutzdienststelle.
Der Bereich „Sonderbauten“ übernimmt Aufgaben nach der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO). Er wacht darüber, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere bei Sonderbauten, eingehalten werden.
Hierzu werden:
- in Krankenhäusern und Versammlungsstätten wiederkehrend bauaufsichtliche Überprüfungen durchgeführt,
- Sonderbauten auf Grundlage von Hinweisen und Feststellungen anderer Behörden, hauptsächlich der Brandschutzdienststelle, bauordnungsrechtlich überprüft,
- die regelmäßige Prüfung sicherheitstechnischer Gebäudeausrüstungen überwacht sowie
- fliegende Bauten vor Inbetriebnahme besichtigt und zur Nutzung freigegeben (Gebrauchsabnahme)
Unsere Brandschutzdienststelle wird insbesondere nach dem Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG) i. V. m. der Brandverhütungsschauverordnung (BrVSchV) tätig. Sie begeht in regelmäßigen Abständen baulichen Anlagen, die eine erhöhte Brand- oder Explosionsgefährdung aufweisen oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder einer Explosion eine große Anzahl von Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet wären.
Außerdem werden:
- Stellungnahmen hinsichtlich des abwehrenden Brandschutzes im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens erarbeitet,
- Feuerwehrpläne nach DIN 14095 und Brandschutzordnungen nach DIN 14096 mit den Fachplanern abgestimmt und freigegeben,
- Freigaben zur Anordnung von Feuerwehrschlüsseldepots erteilt sowie der Einbau der Landkreisschließung vorgenommen sowie
- Anleiterproben bei unklarer Rettungswegsituation über die Geräte der Feuerwehr initiiert
Folgende Merkblätter können hier eingesehen werden: