Pressemitteilung 7/2022


Anmeldungen für Novavax-Impfungen unter Maßgabe der Priorisierungsvorgaben

Das Gesundheitsministerium des Landes Brandenburg hat für die 8. Kalenderwoche die erste Lieferung des Impfstoffes Nuvaxovid® von Novavax durch den Bund angekündigt. Die Auslieferung erfolgt vorerst nur an Krankenhäuser, Landkreise und kreisfreie Städte.
Der Landkreis Märkisch-Oderland wird voraussichtlich zunächst 2.300 Impfdosen erhalten.

Derzeit laufen in der Kreisverwaltung die Vorbereitungen für die ersten Impfaktionen mit diesem Impfstoff. Interessierte können sich unter der E-Mail-Adresse GAM_Impfteam@landkreismol.de melden. Sobald Ort und Datum der Impfangebote feststehen, wird dies den Interessierten mitgeteilt.
Für eine Grundimmunisierung sind zwei Impfungen mit einem Abstand von 3 Wochen notwendig, die Impfangebote werden dementsprechend ausgerichtet.

Der Landkreis Märkisch-Oderland wird Beschäftigten in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen ein Impfangebot mit dem Nuvaxovid® Impfstoff unterbreiten, da für diese ab dem 15. März 2022 nach § 20a des Infektionsschutzgesetzes eine Impfpflicht gelten wird. Voraussetzung für die Impfung mit Nuvaxovid® ist daher eine Arbeitgeberbescheinigung zur Bestätigung der Impfpflicht. Ein entsprechendes Formular kann im Portal www.brandenburg-impft.de heruntergeladen werden (https://brandenburg-impft.de/bb-impft/de/downloads/).
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Abweichungen der Vorgaben möglich, dies ist abhängig vom Impfstoffkontingent und von der Bedarfshöhe der Priorisierungsgruppen.

Hinweis
Eine Verpflichtung, ungeimpfte Beschäftigte unmittelbar am 15. März 2022 freizustellen, haben Arbeitgeber nach § 20a IfSG nicht.
Solange das Verfahren zum Tätigkeitsverbot noch nicht abgeschlossen ist, dürfen betroffene Beschäftigte grundsätzlich weiter in den Einrichtungen arbeiten.

Seelow, 22. Februar 2022

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