Pressemitteilung 6/2022


Haushalt 2022 vom Kreistag bestätigt

Mit deutlicher Mehrheit hat der Kreistag Märkisch-Oderland am 16. Februar 2022 dem Haushaltsplan und der Haushaltssatzung 2022 zugestimmt. Rechtskräftig wird die Satzung allerdings erst nach der Genehmigung durch das Innenministerium. Die vorläufige Haushaltsführung bleibt vorerst bestehen. Im Ergebnishaushalt sind fast 400 Mio. € an Aufwendungen vorgesehen. 397 Mio. € sind an Erträgen geplant. 3 Mio. € werden der Rücklage entnommen. 64 Mio. € sind für Investitionen eingestellt. Der Schulneubau für die Förderschule in Altlandsberg wird begonnen, die Planungen für ein weiteres Gymnasium in Strausberg laufen. Technik für den Katastrophenschutz soll angeschafft werden. Und die Brücke Jesargraben/Posediner Graben an der Kreisstraße K 6408 soll für knapp 1 Mio. € erneuert werden. Mit 140 Mio. € werden die meisten Ausgaben im Jugendbereich getätigt, allein 84,5 Mio. € darunter für die Finanzierung der Kindertagesbetreuung. Hier ist die Finanzierung des Personals fast ausschließlich Aufgabe des Landkreises. 

Der Beigeordnete und Kämmerer Rainer Schinkel erklärt hierzu:

„Mich freut, dass es uns gelungen ist, einen solchen soliden Haushalt aufzustellen und die Interessen des Landkreises und die seiner Gemeinden fair miteinander abzuwägen. Die Kreisumlage sinkt von 40,1 v.H. auf 39,3 v.H. Die Gemeinden erhalten dadurch etwas mehr Spielraum. Der Landkreis kann seine Aufgaben erfüllen. Wir profitieren von den Coronahilfen des Bundes und des Landes und von der Kostenübernahme der meisten Aufwendungen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, die das Land Brandenburg vornimmt. Natürlich leisten wir als Landkreis unseren Anteil, insbesondere durch Personalverstärkung aus anderen Bereichen, die bei der Pandemie- bzw. Seuchenbekämpfung unterstützen. Wir müssen daher immer wieder für Verständnis werben, dass manch andere Aufgabe liegen bleibt. Ein Haushalt muss immer den Blick auf die darauf folgenden Jahre beinhalten. Wenn die Schuldenbremse bei Bund und Land ab 2023 wieder greift, wird das Auswirkungen auf die Kommunalfinanzen haben. Umso mehr sind wir von einer schnellen wirtschaftlichen Erholung abhängig und müssen uns wie in den Vorjahren an den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und Solidarität orientieren.“

Seelow, 21. Februar 2022

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