Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe gestartet


Die Überbrückungshilfe IV und die Neustarthilfe 22, die von Januar bis März 2022 gelten, setzen die Hilfsmaßnahmen von Unternehmen fort, die mit den Folgen der Coronakrise konfrontiert sind. Die unterschiedlichen Gewährungsbedingungen finden sie auf folgenden Seiten.

Die Überbrückungshilfe IV kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt, die Neustarthilfe 22 muss gegenwärtig selbst beantragt werden. Die Antragsfristen für Erstanträge beider Förderprogramme endet am 30. April 2022.

Überbrückungshilfe IV

Neustarhilfe 22

BUNDES-Hotline Corona-Sonderprogramme
Prüfen der Antragsberechtigung unter
Tel.: 030 1200 21034
E-Mail: poststelle@bmwi.bund.de

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