Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau von Ladeinfrastruktur


Im Landkreis Märkisch-Oderland, tritt mit Wirkung vom 15.11.2019, die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau von Ladeinfrastruktur in Kraft.

Zuwendungsempfänger sind ausschließlich Gebeitskörperschaften (Gemeinden und Städte) und deren Zusammenschlüsse (Ämter) aus dem Landkreis Märkisch-Oderland. Gewährt wird nach Maßgabe dieser Richtlinie und nur im Rahmen des Bedarfs, Zuwendungen für die Neuerrichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Rahmen des Projektes "Ladesäulen für das Oderbruch" der STIC Wirtschaftsfördergesellschaft mbH.

Anträge auf Förderung können schriftlich bis zum 15.12.2019 formlos beim Landkreis Märkisch-Oderland, Wirtschaftsamt, Puschkinplatz 12, 15306 Seelow gestellt werden.

 

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