Neue "ZIM" Förderrichtlinie


Seit Januar 2020 gilt die neue Richtlinie für das bundesweite „Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)“. Mit dem 555 Mio. Euro umfassenden Fördervolumen für dieses Jahr sollen die Innovationskraft und die damit verbundene Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen,  des Handwerks und der freien Berufe gestärkt werden. Unterstützt werden Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, Markteinführungsleistungen  für innovative Produkte, Verfahren und technische Dienstleistungen ohne Technologie- und Brancheneinschränkungen.

Details finden Sie auf der Seite BMWI unter: https://www.zim.de/ZIM/Navigation/DE/Home/home.html

 

backward Zurück