CORONA Agrarrichtlinie


Mit diesem, seit 3. April 2020 gültigem Zuschussprogramm werden Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten, welche steuerpflichtige Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, sowie Fischerei- und Aquakultur erwirtschaften, unterstützt.
Die Zuschüsse werden zur Überwindung des existenzbedrohlichen Liquiditätsengpasses gewährt, der durch die Corona Virus Pandemie vom Frühjahr 2020 entstanden ist. Nicht gefördert werden Unternehmen, welche ausschließlich in der Verarbeitung und/ oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind.

Details finden Sie in der Richtlinie und weiteren Hinweisen

Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Agrarökonomie

Tel.: 03328 436-126, 03328 436-165
E-Mail: landwirtschaft-corona-soforthilfe@lelf.brandenburg.de

 

 

 

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