Brandenburg fördert mit "Lastenprämie" Radverkehr


Das Land Brandenburg will einen weiteren Beitrag zur Umweltverbesserung leisten. Gefördert wird ab sofort mit einem Zuschuss  die Neuanschaffung von Lastenfahrrädern mit und ohne E-Motor. Wichtig: Der Antrag ist vor dem Kauf zu stellen.

Die Förderung beträgt grundsätzlich 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, dabei maximal 2.500 € pro Lastenfahrrad und maximal 4.000 € bei E-Lastenfahrrädern. Stellen Sie das Fahrrad für die Allgemeinheit kostenfrei zur Verfügung, wird der Fördersatz auf  80 % erhöht.
Zuwendungsfähig sind: Gemeinden und Gemeindeverbände, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, eingetragene Vereine und Gewerbetreibende.
Details zur Förderung finden Sie hier:

Antragannehmende Stelle:
Landesamt für Bauen und Verkehr
Abteilung 2 - Verkehr
Dezernat 22 - ÖPNV-Förderung und Genehmigung
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten

Telefon: 03342 4266-2210
Telefax: 03342 4266-7604
E- Mail: ines.kopitzki@lbv.brandenburg.de

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