Pakt für Pflege


I. Kurze Inhaltsdarstellung des Paktes für Pflege

Gemäß des aktuellen Koalitionsvertrages möchte die Landesregierung mit dem Pakt für Pflege gezielt Pflegebedürftige und ihre Familien vor Ort unterstützen. Hierzu hat das Land rund 22 Mio. EUR jährlich im Haushalt veranschlagt.

Der Pakt für Pflege ist mit drei speziellen Förderprogrammen untersetzt, besteht jedoch insgesamt aus vier Säulen:

  1. Pflege vor Ort stärken (Förderprogramm für Kommunen)
  2. Ausbau der Pflegeberatung (insbesondere der Pflegestützpunkte)
  3. Ausbau der pflegerischen Versorgungsstruktur (Investitionsprogramm Kurzzeit- und Tagespflege)
  4. Fachkräftesicherung (Attraktive Ausbildungs- und Beschäftigungsbedingungen in der Pflege) 

Säule 1 – Pflege vor Ort

Ziel ist es, durch die Gestaltung von alters- und pflegegerechten Sozialräumen zum einen den Eintritt von Pflegebedürftigkeit zu verzögern bzw. zu minimieren und zum anderen eine Bewältigung der Pflegebedürftigkeit im eigenen Haushalt, wo derzeit rund 80 Prozent der Pflegebedürftigen im Land Brandenburg versorgt werden, zu ermöglichen. Für diese von den Menschen bevorzugte Versorgungsform ist der Bedarf an professionellen Pflegekräften deutlich geringer als in der stationären Pflege, weshalb gerade hier Hilfen im Vor- und Umfeld von Pflege gefördert werden sollen.

Das Förderprogramm zur „Pflege vor Ort“ sieht für die Kreisverwaltung Fördersummen in Höhe von jährlich 150.000 EUR für Personal- und Sachkosten vor. Zusätzlich sind 20 Prozent Eigenanteil zu erbringen. Der ursprüngliche Förderzeitraum belief sich auf die Kalenderjahre 2021 und 2022, wurde aber wegen des späten Inkrafttretens zum 01.04.2021 zunächst bis zum 31.12.2023 und im Januar 2023 letztlich bis zum 31.12.2024 verlängert.

Neben den Landkreisen und kreisfreien Städten sind auch Fördermittel für die Städte, Ämter und Gemeinden der Landkreise vorgesehen. Für die Gemeinden des Landkreises MOL sind dies 769.900,00 EUR jährlich. Auch hier sind jeweils 20 Prozent Eigenanteil zusätzlich aufzubringen.

Säule 2 – Investitionsprogramm für Kurzzeit- und Tagespflege

Einrichtungen der Tagespflege und der Kurzzeitpflege dienen der Stabilisierung häuslicher Pflegesettings und sollen daher ausgebaut werden. Pflegende Angehörige und Pflegepersonen sollen sich darauf verlassen können, dass in Krisen oder im Fall ihrer Verhinderung auch kurzfristig verfügbare und bezahlbare Angebote der Kurzzeit- und Verhinderungspflege zur Verfügung stehen.

Dem Landkreis MOL stehen für den Förderzeitraum von vier Jahren (2021 bis 2024) insgesamt rund 1,66 Mio. EUR zur Verfügung (rund 415.000 EUR jährlich). Bei der jeweiligen Umsetzung sind ebenfalls 20 Prozent Eigenanteil vom Leistungsanbieter aufzubringen.

Säule 3 – Ausbau der Pflegeberatung

Der Ausbau der Pflegeberatung soll in den Pflegestützpunkten erfolgen. Hierfür stehen dem Landkreis MOL nach der entsprechenden Richtlinie Fördergelder in Höhe von 100.000 EUR jährlich für die Jahre 2021 bis 2024 zur Verfügung. Wie bei den anderen Richtlinien auch, sind 20 Prozent Eigenanteil einzuplanen.

Ziel ist unter anderem ein quantitativer Ausbau der Beratungsangebote (inkl. Personal), um die Pflegeberatung sicherzustellen und Zugangsmöglichkeiten zu verbessern.

Säule 4 – Förderung der Ausbildung zur Fachkräftesicherung

Im Mittelpunkt steht die Förderung von Ausbildung zur Fachkräftesicherung in der Pflege. Eine neue generalistische Pflegeausbildung stellt eine große Chance dar, den Pflegeberuf attraktiver zu machen und die Pflege im Land sicherzustellen.

Um den Nachwuchs von Fach- und Assistenzkräften in der Pflege auszubauen und zu stärken, wird das landesfinanzierte Projekt NEKSA (Neu kreieren statt addieren) zur Unterstützung der Pflegeschulen sowie der Ausbildungsbetriebe seitens des Landes fortgeführt. Das Projekt wird getragen von der btu Cottbus Senftenberg und läuft seit 2018 sehr erfolgreich.

 

II. Umsetzung Pakt für Pflege im Landkreis Märkisch-Oderland

Gemäß den jeweiligen Richtlinien zur Förderung des Pakts für Pflege haben die Landkreise und kreisfreien Städte dem Kreistag oder der Stadtverordnetenversammlung jährlich über die Aktivitäten zu berichten und den Bericht in geeigneter Weise zu veröffentlichen. Hierzu dient diese Informationsvorlage. Eine Veröffentlichung soll auf der Internetseite des Landkreises erfolgen.

zur Säule 1 - Pflege vor Ort stärken  

a) für Landkreise und Kreisfreie Städte

  • Eckdaten zur Richtlinie:
    „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik - Pflege vor Ort“

  • Förderschwerpunkt
    Personal- und Sachkosten der Landkreise und kreisfreien Städte für die regionale Pflegestrukturplanung zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungstruktur und flankierender Unterstützungsangebote; die Umsetzung der investiven Förderungen im Rahmen der Richtlinien; Vernetzung der ambulanten, teilstationären und vollstationären Leistungen sowie die Begleitung der Kommunen bei der Planung und Umsetzung möglicher Förderungen im Rahmen des Paktes für Pflege.

  • Sachstand bis zum 31.12.2022:
    Nach der Veröffentlichung der Richtlinie im April 2021 wurde zunächst im Fachbereich II die Notwendigkeit der Schaffung einer neuen Stelle erörtert und im Ergebnis zunächst eine Aufgabenbeschreibung gefertigt.

    Darauf folgend konnte im Stellenplan 2022 eine Stelle „Sachbearbeiter Pflegestrukturplanung/Förderwesen“ für das Sozialamt aufgenommen und mit dem 08.12.2021 der Fördermittelantrag an das Landesamt für Soziales und Versorgung eingereicht werden. Die Mittel wurden sodann am 26.01.2022 bewilligt.

    Die Stelle Pflegestrukturplanung/Förderwesen wurde seither einmal intern und zweimal extern ausgeschrieben. Leider konnte kein passender Bewerber für die Besetzung der Stelle gefunden werden. Eine erneute Ausschreibung ist in Vorbereitung.

    Da die Stelle nicht besetzt wurde, sind die bewilligten Fördermittel von Seiten des Landkreises folglich nicht abgerufen worden. Für das Jahr 2023 liegt nach entsprechender Fördermittelantragstellung von Ende 2022 derweilen bereits eine neue Bewilligung vor.

b) für Städte, Ämter und Gemeinden

Förderschwerpunkt:
Personal- und Sachkosten von Maßnahmen der amtsfreien Städte, Ämter und Gemeinden sowie beauftragter Dritter für ergänzende Angebote zur Unterstützung der häuslichen Pflege, zur Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB XI sowie zur Sicherstellung der Teilhabe bereits pflegebedürftiger Menschen und häuslich Pflegender.

Sachstand bis zum 31.12.2022:
Laut der Richtlinie sind die Fördermittel der Städte, Ämter und Gemeinden wie folgt verteilt:

Verwaltungsbezirke MOL max. Förderbetrag 2021 max. Förderbetrag 2022
Altlandsberg, Stadt 26.800,00 € 26.800,00 €
Bad Freienwalde (Oder), Stadt 58.800,00 € 58.800,00 €
Fredersdorf-Vogelsdorf 46.800,00 € 46.800,00 €
Hoppegarten 71.100,00 € 71.100,00 €
Letschin 20.900,00 € 20.900,00 €
Müncheberg, Stadt 30.700,00 € 30.700,00 €
Neuenhagen bei Berlin 67.500,00 € 67.500,00 €
Petershagen/Eggersdorf 51.200,00 € 51.200,00 €
Rüdersdorf bei Berlin 60.700,00 € 60.700,00 €
Seelow, Stadt 25.300,00 € 25.300,00 €
Strausberg, Stadt 136.000,00 € 136.000,00 €
Wriezen, Stadt 28.400,00 € 28.400,00 €
Falkenberg-Höhe 15.900,00 € 15.900,00 €
Golzow 19.900,00 € 19.900,00 €
Lebus 18.500,00 € 18.500,00 €
Märkische Schweiz 31.000,00 € 37.133,33 €
Neuhardenberg 18.400,00 € Amt aufgelöst
Seelow-Land 15.900,00 € 28.166,67 €
Barnim-Oderbruch 26.100,00 € 26.100,00 €


 Über das Landesamt für Soziales und Versorgung, als Genehmigungsbehörde konnte die Inanspruchnahme der Städte, Ämter und Gemeinden des Landkreises wie folgt eruiert werden:

Jahr 2021 - Inanspruchnahme von 5 Kommunen i. H. v. insgesamt 66.449,89 € von gesamt 769.900,00 €.
Jahr 2022 - Inanspruchnahme von 11Kommunen i. H. v. insgesamt 217.106,70 € von gesamt 769.900,00 €.

Deutlich zu erkennen ist der zögerliche Start im Jahr 2021 sowie die Verdoppelung des Anteils der Kommunen, die Fördermittel beantragt und abgerufen haben. Für das Jahr 2023 liegen bislang kaum Zahlen vor, sodass keine Prognose abgegeben werden kann. Vermutlich wird es jedoch zu einer weiteren Inanspruchnahme kommen, erst recht nachdem nunmehr die Laufzeit der Förderung bis Ende 2024 verlängert wurde.

zu Säule 2 – Investitionsprogramm für Kurzzeit- und Tagespflege

Mit der Pflegezukunftsinvestitions-Richtlinie 2021–2024 verfolgt das Land das Ziel, pflegende Angehörige zu unterstützen und zu entlasten und damit die häusliche Pflege zu stabilisieren. Dies ist wichtig, da bei Fortschreibung der bisherigen pflegerischen Versorgungssituation bis zum Jahr 2030 in Brandenburg so viele Menschen neu für eine Tätigkeit in der Pflege gewonnen werden müssten, wie aktuell in der Pflege tätig sind. Umso bedeutender ist daher die Stärkung der pflegenden Angehörigen durch Entlastungsangebote wie die Kurzzeitpflege oder die Tages- oder Nachtpflege.

Bislang liegen dem Landkreis erst zwei Anträge zur Förderung von Tages- oder Nachtpflegeangeboten vor. Der Umfang beider Anträge umfasst ca. 130.000 €. Eine abschließende Prüfung und Bewilligung konnte noch nicht erfolgen, da weiterhin Unterlagen zur Genehmigungsfähigkeit fehlen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass zumindest ein Projekt in 2023 seinen Abschluss finden wird und die Genehmigungsreife hergestellt werden kann.

Säule 3 – Ausbau der Pflegeberatung

Auch wenn die Richtlinie einen Zeitraum bis Dezember 2024 erfasst, hat sich der Landkreis unter Beachtung der bisherigen Inanspruchnahme des Pflegestützpunktes sowie der fehlenden Nachhaltigkeit in der Finanzierung ab 2025 dazu entschieden, diese Fördermittel nicht in Anspruch zu nehmen. Zudem lag bislang das Kennzeichen des Pflegestützpunktes in der paritätischen Besetzung durch die Kranken- und Pflegekassen und dem Landkreis, die damit zulasten des Landkreises aufgegeben werden würde.