Wasserwandern im Oderbruch


Wasserwandern ist im Einklang mit dem Naturschutz möglich – Vignette und umsichtiges Verhalten sind erforderlich!


Mit der Allgemeinverfügung über die Erlaubnis zur Befahrung mit Wasserfahrzeugen in den Schutzgebieten „Mittlere Oderniederung“ und „Alte Oderläufe im Oderbruch“ gestattet der Landkreis Märkisch-Oderland das Paddeln in Schutzgebieten. Die Erlaubnis gilt bis zum 31. März 2029 und außerhalb der Brutzeit (1. April bis 30. Juni eines jeden Jahres).
Voraussetzung ist zum einen, dass nur eine festgelegte Anzahl von muskelbetriebenen Wasserfahrzeugen das Schutzgebiet befahren darf, daher werden Vignetten zur Kennzeichnung der Wasserfahrzeuge vergeben. Zum anderen dürfen die Wasserwanderer keinesfalls durch ihr Verhalten die Schutzgebiete mit ihrer Artenvielfalt schädigen oder Tiere unzulässig stören. Deswegen erhält jeder Nutzer vorab Informationsmaterialien, die auf ein umsichtiges Verhalten während der Wasserwanderns hinweisen.
Wir ermöglichen eine einzigartige Landschaft vom Wasser aus kennenzulernen und sichern, dass der Charakter der Gebiete erhalten bleibt.
Weitere Informationen zum Wasserwandern in den Schutzgebieten erhalten Sie im Internet unter www.maerkisch-oderland.de.

In Natura 2000-Gebiete ist das Wasserwandern grundsätzlich verboten. Das Bundesnaturschutzgesetz räumt Ausnahmen ein, wenn diese den Naturschutz nicht entgegenstehen. Mit der Möglichkeit der Ausnahmeregelung sieht der Landkreis Märkisch-Oderland eine Steigerung in der touristischen Attraktivität im Oderbruch und der Stadt Bad Freienwalde.

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