Informationen für Jäger

Erntejagd Kerngebiet 4 (MOL/Barnim)

 

Für die Erntejagd in diesem Kerngebiet gelten nachstehende Regelungen:

  1. Der Landwirt beantragt die Ernte in Abstimmung mit den ortsansässigen Jägern beim Amt für Landwirtschaft und Umwelt.
  2. Der Jäger, in diesem Fall der Obmann, gibt an, wie viele Jäger für die Erntejagd zur Verfügung stehen.
  3. Die Entnahme von Schwarzwild für die beantragte Maisernte, wird durch die Untere Jagdbehörde  genehmigt.
  4. Aufgefundenes Fallwild ist unverzüglich dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt mitzuteilen (Tel. 03346 850 6969, asp@landkreismol.de)
  5. Das während der Ernte erlegte Schwarzwild ist zentral aufzubrechen. Das Auslaufen von Sekreten während des Transportes ist entsprechend zu verhindern.
  6. Jedes erlegte Stück Schwarzwild ist mittels Blutprobe auf ASP zu beproben. Antrag auf Laboruntersuchung Wildtierprobe
  7. Die Eigenverwertung ist nach Erhalt des negativen Laborergebnisses zugelassen.
  8. Bis zum Erhalt des Probeergebnisses ist das Wildbret in einer Kühlzelle/einem Wildkühlschrank, welche/r sich dort im Kerngebiet befinden muss, zu belassen.

Erfolgt keine Eigenverwertung, ist das erlegte Stücke Schwarzwild, zusammen mit dem Aufbruch,  zur folgenden Abgabestelle für Schwarzwild zu verbringen:

Dorfstr. 37 a, 16259 Bad Freienwalde (Oder), Hohenwutzen

Die Abgabestelle ist ab 08.09.2021 von Montag bis Samstag von 07.00- 12-00 Uhr geöffnet:

 

 


Mit der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 2. Juli 2021 haben sich zahlreichen Änderungen für die Jagd ergeben.

 

1. Jagd im Kerngebiet

  • Die Entnahme von Schwarzwild erfolgt nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften
  • Schwarzwild ist möglichst vollständig zu entnehmen
  • Jede Entnahme ist unverzüglich bei der Unteren Jagdbehörde per E-Mail oder Telefax anzuzeigen
  • Verwertung und Entsorgung des Aufbruchs erfolgt nach Anlage 5 der Tierseuchenallgemeinverfügung

 

2. Jagd in der "Weißen Zone"

  • Entnahme von Schwarzwild erfolgt nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften
  • Schwarzwild ist möglichst vollständig zu entnehmen
  • Jede Entnahme ist unverzüglich bei der Unteren Jagdbehörde per E-Mail oder Telefax anzuzeigen
  • Verwertung und Entsorgung des Aufbruchs erfolgt nach Anlage 5 der Tierseuchenallgemeinverfügung

 

3. Jagd in der Sperrzone II - Gefährdetes Gebiet

  • Jagd auf alle Wildarten erfolgt nach jagdrechtlichen Vorschriften
  • der Aufbruch ist über die dafür bereitgestellten Behälter zu entsorgen
  • Verwertung von Schwarzwild ist gemäß Anlage 5 der Tierseuchenallgemeinverfügung zulässig, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen

 

4. Erntejagd

  • können nach vorheriger Anzeige durch den Landwirt, nach Absprache mit dem entspr. Jagdausübungsberechtigen, durchgeführt werden

 


Was können Jäger vorbeugend tun?

 

  • Hohe Schwarzwildbestände begünstigen die Ausbreitung von Infektionen, eine konsequente Bestandsreduzierung (besonders Frischlinge und Überläuferbachen), u.a. durch Gemeinschaftsjagden ist wirksame Vorbeugung
  • Keine Verwendung von Aufbruch zum Kirren, sachgerechte Entsorgung
  • Bei Auffälligkeiten (vermehrt Fallwild, abgekommene oder verhaltensauffällige Tiere, Organveränderungen) unverzüglich Jagd- und Veterinärbehörde informieren
  • Kontinuierliche Beteiligung am Untersuchungsprogramm: Untersuchungen von erlegten Tieren auf Klassische und Afrikanische Schweinepest (Serumprobe) 
  • Probenahme bei Fallwild und Unfallwild

Weitere Links

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/landwirtschaft/jagd/afrikanische-schweinepest/

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/coronasituation/faq-jagd/

 

Hier finden Sie die Internetseiten des:

Jadgverband Märkisch-Oderland

Jadgverband Märkisch-Oderland Altkreis Seelow e.V.

 

Wichtiger Hinweis zu den Formularen

Bei den hier aufgeführten Formularen handelt es sich grundsätzlich um PDF-Formulare die am PC ausgefüllt werden können. Diese Funktion wird jedoch nicht von allen Browsern unterstützt. Bitte das entsprechende Formular herunterladen und ausfüllen.

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