Medizinalaufsicht


Herzlich willkommen auf der Seite der Medizinalaufsicht. Nachfolgend finden Sie nähere Informationen, die Aufgaben, sowie nützliche Links.

Aufgaben:

  • Erfassung von Angehörigen der Gesundheitsberufe
  • Überwachung von staatlich geregelten Berufen des Gesundheitswesens und des Führens von Berufsbezeichnungen

anzeigepflichtige Gesundheitsberufe sind u. a.:

  • Altenpfleger/in
  • Beschäftigungs- und Arbeitstherapeut/in
  • Ergotherapeut/in
  • Hebamme und Entbindungshelfer/in
  • Heilpraktiker/in (beschränkt für Psychotherapie/Physiotherapie)
  • Kranken- und Kinderkrankenschwester/-pfleger
  • Krankenpflegehelfer/in
  • Logopäde/in
  • Masseur/in, Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in
  • Orthoptist/in
  • Physiotherapeut/in, Krankengymnast/in

Anzeigepflichtig ist jeder, der selbständig:

  • einen Beruf des Gesundheitswesens ausübt
  • krankenpflegerische Tätigkeiten anbietet oder erbringt
  • Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigt

Anzeigepflichtig ist die:

  • Aufnahme der Tätigkeit
  • Änderungen zur Tätigkeit, Praxis oder Person
  • Beendigung der Tätigkeit

Unterlagen zur Anzeige:

Externe Links:

Gesundheitsamt
SB Medizinalaufsicht
Kontaktdaten