Antrag Gebührenbefreiung Trichinenuntersuchung bei Schwarzwild


Für die Trichinenuntersuchung bei Schwarzwild, dass keiner Schlachttier- und Fleischuntersuchung unterliegt, wird ab sofort bis Ende 2020 eine Gebührenbefreiung auf Antrag gewährt. Begründet wird die Befreiung von der Untersuchungsgebühr mit dem besonderen öffentlichen Interesse an der Verringerung der Wildschweinbestände, um die Gefahr der Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu verringern.

Voraussetzungen für eine Gebührenbefreiung:

  • vollständig ausgefüllter Antrag
  • vollständig ausgefüllter Wildursprungsschein (Original)
  • ordnungsgemäße Trichinenprobe

Diese sind beim amtlichen Tierarzt im Landkreis Märkisch-Oderland abzugeben.

Wichtiger Hinweis:

Der Antrag kann für mehrere Trichinenproben gleichzeitig verwendet werden. Für jede weitere Probenabgabe ist jedoch ein neuer Antrag notwendig.

Woher können Sie die Anträge erhalten?

Die Antragsformulare können bei jedem amtlichen Tierarzt bezogen werden. Alternativ kann das Formular auch heruntergeladen werden.

Hinweis zur Nutzung von PDF-Formularen:

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