Pressemitteilung 28/2019


Kreistag Märkisch-Oderland beschließt einstimmig die Neufassung der Schülerbeförderungssatzung

In der Sitzung des Kreistages am 15. Mai 2019 haben die Abgeordneten die Neufassung der Schülerbeförderungssatzung beschlossen.
In der neuen Satzung werden die Kilometerbegrenzungen für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I von 4 auf 3,5 km und der Sekundarstufe II von 8 auf 5 km reduziert.
Damit wächst die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die Anspruch auf Beförderung und auf Gewährung eines Zuschusses zu den Schülerfahrtkosten haben, um ca. 20 Prozent beziehungsweise 1.100.
Die dafür notwendigen Mehrkosten von jährlich ca. 600.000 Euro wurden im Haushaltsplan 2019 eingestellt und für die Folgejahre berücksichtigt. Die Regelung gilt mit dem Beginn des Schuljahres 2019/2020.

Um allen berechtigten Schülerinnen und Schülern des Landkreises Märkisch-Oderland rechtzeitig zum neuen Schuljahr den Fahrausweis zustellen zu können beziehungsweise die Spezialbeförderung zu gewährleisten, weist das Schulverwaltungsamt darauf hin, dass die Neubeantragung der Schülerfahrausweise sowie der Schülerspezialbeförderung für das Schuljahr 2019/2020 schnellstmöglich erfolgen sollte.
Für Schülerinnen und Schüler, die in die 1. Klasse aufgenommen werden beziehungsweise den Bildungsgang wechseln (von Klasse 6 in Klasse 7, von Klasse 10 in Klasse 11) sollten die Anträge bis zum 31. Mai 2019 im Schulverwaltungsamt des Landkreises vorliegen. Bei einer späteren Antragstellung oder bei unvollständig ausgefüllten Anträgen kann die rechtzeitige Bearbeitung und damit die termingerechte Bereitstellung der Schülerfahrausweise beziehungsweise die Organisation der Schülerspezialbeförderung zum Schuljahresbeginn nicht immer sichergestellt werden.

Die Unterlagen sind unter folgender Adresse einzureichen:

Landkreis Märkisch-Oderland
Schulverwaltungsamt
Puschkinplatz 12 
15306 Seelow

Die Antragsformulare sind in den Schulen oder auf der Internetseite https://www.maerkisch-oderland.de/de/schuelerbefoerderung.html erhältlich. Nachfragen können telefonisch zu den regulären Sprechzeiten der Kreisverwaltung (03346 850-6811, -6812, -6813, -6814) oder per E-Mail an schuelerbefoerderung@landkreismol.de gestellt werden.

 

Seelow, 17. Mai 2019

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