Anlagen an Gewässern


Folgende Aufgaben sind in Bezug auf die Anlagen an Gewässern durch die Untere Wasserbehörde zu erfüllen

  • Wasserrechtliche Genehmigungen für die Errichtung oder Änderung baulicher Anlagen an Gewässern
  • Erlaubnisse zu Gewässerbenutzungen durch Heben und Senken des Wasserstandes
  • Entscheidungen, Anordnungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit dem Setzen von Staumarken, Festlegen von Uferlinien, Befahren nicht schiffbarer Gewässer, Gewässerausbau und Rückbau von Gewässern
  • Gewässerschauen
Anlagen an Gewässern
Amt für Landwirtschaft und Umwelt
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