Nutzung von Geothermie

 

ANTRAG PER E-MAIL IST AUSREICHEND!

Die Antragstellung kann gern per E-Mail erfolgen. Dreifache Ausführungen in postalischer Form sind nicht erforderlich. Bitte beachten Sie, dass E-Mails mit Dateianhängen nur bis max. 15MB empfangen werden können. Die Unterlagen schicken Sie bitte als PDF-Dokument(e). Das gescannte und unterschriebene Antragsformular oder die gescannte und unterschriebene Vollmacht genügt.

Sie haben eine konkrete Anfrage?

Gern können Sie Ihre Anfrage an den Kontakt auf der rechten Seite senden. Geben Sie dabei bitte die genaue Grundstücksbezeichnung (Anschrift und/oder Gemarkung, Flur und Flurstück) an.

Die Lage der Wasserschutzgebiete im Landkreis Märkisch-Oderland finden Sie im Geoportal des Landkreises Märkisch-Oderland.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine Geothermieanlage planen oder herstellen möchten, beachten Sie bitte, dass eine solche Anlage das Grundwasser nutzt. Grundwasser ist eines der wichtigsten Gemeingüter das Menschen, Tiere und Pflanzen zum Leben benötigen. Der Schutz des Grundwassers muss daher oberste Priorität haben, was sich in den wasserrechtlichen Bestimmungen widerspiegelt.

Bitte bedenken Sie, dass Sie als (zukünftige-/r) Betreiber einer solchen Anlage dieses Grundwasser benutzen und mit dem Vorzug dieser Technik als Wärmequelle auch Sorgfaltspflichten einhergehen müssen.

Planung und Dimensionierung

Für die Planung und Dimensionierung Ihrer Geothermieanlage wird die Beratung durch ein zertifiziertes Fachunternehmen empfohlen. I. d. R. bieten diese auch einen Antragsservice an.

Antragsverfahren

 

Erdwärme für ein Neubauprojekt

Sie planen eine Erdwärmeanlage im Zusammenhang mit dem Neubau eines Gebäudes? Beachten Sie dabei bitte, dass der Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für Ihre Geothermieanlage zusammen mit dem Bauantrag über die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Märkisch-Oderland zu stellen ist. Dies gilt auch, wenn die erteilte Baugenehmigung noch nicht älter als sechs Jahre ist. In diesem Fall ist eine Änderung zur Baugenehmigung zu beantragen.

Umrüstung einer Bestandsimmobilie

Sie planen die Umrüstung einer Bestandsimmobilie? In diesem Fall können Sie den Antrag direkt an die Untere Wasserbehörde richten. Beachten Sie bei der Stilllegung von Ölheizungsanlagen die Meldepflichten an die Untere Wasserbehörde.

Klassische Geothermieanlagen mit Tiefensonden (bis 400 Meter)

Für Geothermieanlagen mit Tiefensonden ist eine wasserrechtliche Erlaubnis zwingend erforderlich, weil das Grundwasser aufgeschlossen und thermisch genutzt/benutzt wird. Es wird die Erlaubnis für die Errichtung und den Betrieb einer solchen Anlage erteilt. 

Antragsformular

Bei Ihrer Planung beachten Sie bitte im Vorfeld, dass der zukünftige Sondenstandort in einem Radius von 1,00 Meter nicht überbaut werden soll. Auch soll der Standort von hochwachsenden Gehölzen freigehalten werden.

Tiefensonden unterhalb von Gebäuden oder sonstigen befestigten Flächen (Zufahrten oder Stellplätze) wird i. d. R. nur unter zusätzlichen Auflagen erlaubt. Sofern möglich und zumutbar sind Standorte auf unbefestigten Freiflächen auf dem Grundstück zu wählen.

allgemeine Voraussetzungen für die Zulassung:

  • Anlage befindet sich nicht im Wasserschutzgebiet und auch nicht im Einzugsgebiet einer Wasserfassung;
  • Für Anlagen größer 35kW (Leistung) wurde ein Geothermal-Response-Test mit Simulation (EED) durchgeführt (Antragsformular);
  • Bauausführung erfolgt durch ein Fachbetrieb nach AwSV bzw. zertifiziert nach DVGW W120;
  • Es kommen nur (Bau-)Produkte zur Anwendung, die für Geothermieanlagen zugelassen sind;
  • Für Anlagen mit Endteufen von mehr als 100 Metern ist am Erlaubnisverfahren des Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe zu beteiligen
Flächenkollektoranlage / Ringgrabenkollektoranlagen

Flächenkollektoranlage und Ringgrabenkollektoren nutzen die Energie, die in der obersten Bodenschicht durch Witterungseinflüsse (Luft, Niederschläge und Sonne) gespeichert wird. Dabei kommt das oben erklärte Wärmetauscherprinzip zum Einsatz, um das Gebäude zu beheizen. Weil Flächenkollektoranlage zwingend auf die Energiezufuhr durch Umwelteinflüsse angewiesen sind, müssen Kollektorfelder/Ringgrabenkollektoren unbedingt von Überbauung freizuhalten. Auch das Anlegen von Terrassen oder Zufahrten beeinflusst die Effizienz der Anlage maßgeblich.

Solche Anlagen können Alternativen in Wasserschutzgebieten sein, sofern die den Grundwasserleiter schützende Deckschicht (Bodenschicht) nicht tangiert/durchteuft wird.

Der Flächenbedarf ist i. d. R. größer als bei Tiefensonden. Als Faustregel gilt: der Flächenbedarf entspricht etwa dem Doppelten der zu beheizenden Gebäudefläche.

Eine wasserrechtliche Zustimmung/Zulassung ist aus Gründen des vorbeugenden Grundwasserschutzes (betrifft insbesondere Sicherheits-/Abschalteinrichtungen an der Wärmepumpe und Wartungspflichten des Betreibers) geboten.

Antragsformular

Sonderformen für besondere Anwendungsgebiete

Manchmal können weder Tiefensonden noch größere Sondenfelder zum Einsatz kommen. Hierfür gibt es verschiedene technische Möglichkeiten die Erdwärme dennoch zu nutzen. Dazu gehören z. B. Erdwärmekörbe oder VTP-Sonden. Diese können in verschiedenen Größen im Erdreich verbaut werden und stellen der Wärmepumpe die Energie auf kleineren Flächen und in geringeren Tiefen zur Verfügung. Zu beachten ist, dass die Effizienz solcher Anlagen aufgrund der Bauart i. d. R. etwas geringer ist.

Auch für derartige Anlagen ist die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis/Zulassung erforderlich.

 

Nützliche Links

GeoPortal LBGR Brandenburg

AuskunftsplattformWasser Brandenburg

Nutzung Geothermie
Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Kontaktdaten