Ordnungswidrigkeiten


Eine Aufgabe der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) ist, auf die Einhaltung der naturschutzrechtlichen Vorgaben zu achten.

Folgende Gesetze und Verordnungen müssen hierbei berücksichtigt werden:

Verstöße gegen diese Rechtsgrundlagen stellen in vielen Fällen Ordnungswidrigkeiten dar, die von der UNB verfolgt werden können.


Beispiele für häufige Ordnungswidrigkeiten in Natur- und Landschaftsschutzgebieten sind:

  • Ablagerung von Müll und Grünabfällen,
  • Neubau, An- oder Umbau von Baulichkeiten wie z. B. Stege, Zäune, Garten- und Gerätehäuser, Garagen und Carports,
  • Befahrung mit Kraftfahrzeugen,
  • Feuer machen,
  • Zelten und campieren,
  • Betreten außerhalb der Wege (in Naturschutzgebieten),
  • Hunde frei laufen lassen (in Naturschutzgebieten).
Ordnungswidrigkeiten
Amt für Landwirtschaft und Umwelt
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