Eingriffe in Natur und Landschaft


Eingriffe in Natur und Landschaft sind gemäß Bundesnaturschutzgesetz Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.

Vorhaben, die den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können, stellen genehmigungspflichtige Eingriffe in Natur und Landschaft dar.

Folgende Maßnahmen können u. a. dazuzählen:

  • Fällung von Bäumen und Rodung von Gehölzstrukturen,
  • Versiegelung von Boden durch Baumaßnahmen (Errichtung von Gebäuden, Bau von Straßen),
  • Bodenveränderungen durch Abgrabungen und Aufschüttungen,
  • Beseitigung von Lebensräumen für Tierarten durch Umbau und Abriss von Gebäuden.

Die Eingriffsreglung fordert vom Verursacher, Vorhaben so zu planen und umzusetzen, dass Beeinträchtigungen vorrangig vermieden und minimiert werden. Nicht vermeidbare Beeinträchtigungen sind durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Ist das nicht möglich, kann der Eingriff durch eine Zahlung ersetzt werden. Zweckgebundene Gelder sind an das Land Brandenburg abzuführen und werden für konkrete Maßnahmen im Landkreis eingesetzt. Ein Beispiel dafür ist der Flächenpool „Alte Oder“, welcher durch die Flächenagentur Brandenburg GmbH betreut wird.

Weiterführende Links

Kapitel 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Abschnitt 3 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG)

HVE - Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung

Stiftung Naturschutzfonds Brandenburg

Flächenagentur Brandenburg GmbH

Erlass zur Verwendung gebietseigener Gehölze bei der Pflanzung in der freien Natur

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Eingriffe in Natur und Landschaft
Amt für Landwirtschaft und Umwelt
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