Alleenschutz


Alleen entlang von Straßen und Wegen sind typische Kulturlandschaftselemente, die unsere Landschaft gliedern. Alleen sind Baumreihen beidseitig der Fahrbahn an Straßen und Wegen, die in der Regel aus gleichaltrigen und vom Habitus her gleichartigen Bäumen bestehen.

Alleen sind gesetzlich geschützt. Eine Beseitigung, Zerstörung, Beschädigung oder sonstige erhebliche Beeinträchtigung ist gemäß § 17 Brandenburgische Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) nicht zulässig.

Daher ist die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung oder Befreiung vom Verbot der Beeinträchtigung durch die Untere Naturschutzbehörde entsprechend der Zuständigkeit zu prüfen.

Sollte eine Genehmigung erforderlich sein, ist ein formloser begründeter Antrag mit konkreten Angabe zum betroffenen Baumbestand (Baumart, Stammumfang/Stammdurchmesser gemessen in 1,30 m Höhe, Foto) der Lage bzw. des Standortes der Bäume und der Angabe des Standortes für Ersatzpflanzungen zu stellen.

 

Weiterführende Links

HVE - Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung

Gemeinsamer Runderlass „Nachhaltige und verkehrsgerechte Sicherung der Alleen in Brandenburg“ (Alleenerlass)

Alleenschutz
Amt für Landwirtschaft und Umwelt
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