Futtermittelsicherheit

Information zur Registrierung der Futtermittelunternehmen
Seit dem Inkrafttreten der Futtermittelhygieneverordnung (EG) Nr. 183/2005 vom 08. Februar 2005 müssen sich Futtermittelunternehmer, die in einer der Herstellungs-, Verarbeitungs-, Lagerungs-, Transport- oder Vertriebsstufen von Futtermitteln tätig sind, gemäß Artikel 9 der genannten Verordnung bei ihrer zuständigen Futtermittelüberwachungsbehörde registrieren lassen.

Futtermittelunternehmen im Sinne dieser Verordnung sind:

  • Landwirte, die ihre selbst erzeugten Futtermittel in Verkehr bringen (Marktfruchtbetriebe) einschließlich der Lagerung, Behandlung und der innerbetriebliche Transport
  • Landwirte, die ihre selbst erzeugten Futtermittel Verkehr bringen und/oder an ihre Tiere füttern einschließlich der Lagerung, Behandlung und der innerbetriebliche Transport
  • Landwirte, die Futtermittel zukaufen und vor der Verfütterung mischen
  • Unternehmer außerhalb der landwirtschaftlichen Primärproduktion, die Einzelfuttermittel abgeben (u.a. Bierbrauer, Bäcker, Hersteller von Nebenprodukten der Getreide- und Zuckerverarbeitenden Industrie sowie der Ölmühlen). Alle Landwirte im Landkreis haben den formgerechten Antrag an die Futtermittelüberwachungsbehörde des Landkreises Märkisch-Oderland zu stellen
  • Hersteller von Futtermittelzusatzstoffen, Vormischungen und Mischfuttermitteln
  • Futtermittelhändler mit Ausnahme des Einzelhandels von Heimtierfutter
  • Transporteure, Lagerhaltungen und Betriebe, die Futtermittel behandeln (z.B. Abpacken)

Das Formular zur Registrierung finden Sie unter Formulare.

Die Anschrift für die Registrierung der Primärproduzenten lautet:
Landkreis Märkisch-Oderland
Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Puschkinplatz 12
15306 Seelow
Telefon: 03346 850-6300
Telefax: 03346 850-6309

Alle anderen Futtermittelunternehmer haben den Antrag an das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz in 15236 Frankfurt/Oder zu senden.

Die Anschrift lautet:
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz 
Referat V1, Futtermittelüberwachung
Postanschrift: Postfach 60 10 61
14410 Potsdam
Besucheranschrift: Müllroser Chaussee 50
15236 Frankfurt/Oder
Telefon: 0335 560-3367
Telefax: 0335 560-3399

Von der Registrierungspflicht ausgenommen sind jedoch Landwirte, die

  • Futtermittel für die Verfütterung an Tiere herstellen, die sie selbst verzehren bzw. deren Produkte sie selbst essen (Eigenverbrauch) oder die sie als Kleinerzeuger auf dem Markt verkaufen
  • Futtermittel in kleinen Mengen (bis max. 5 ha/Jahr) auf örtlicher Ebene direkt an Landwirtschaftsbetriebe liefern
  • Tiere füttern, deren Futter sie fütterungsfertig zugekauft haben und dem ggf. außer Wasser nichts weiter mehr zugemischt wird.
Registrierung der Primärproduzenten
Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Kontaktdaten
Futtermittelsicherheit
Amt für Landwirtschaft und Umwelt
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Futtermittelüberwachung
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
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