Aufruf Innenstadtprogramm


Förderung "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren"
Antragstellung bis 17.09.2021

Bundesweit sind Städte und Gemeinden aufgerufen bis zum 17.09.2021 Projektvorschläge für innovative Konzepte und Handlungsstrategien einzureichen. Für dieses Förderprogramm stehen insgesamt 250 Mio. EUR ab 2021 für Vorhaben mit maximaler Laufzeit bis 2025 zur Verfügung.

Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
Jede Kommune kann nur eine Interessenbekundung einreichen.
Es werden keine Projektinhalte gefördert, die zu den Pflichtaufgaben der Kommunen gehören bzw. für die es bereits gesetzliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Finanzierungsregelungen gibt. Zuwendungen werden nur für solche Projekte bewilligt, die noch nicht begonnen wurden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

Details finden sie hier

Städte und Gemeinden sind aufgerufen, dem BBSR bis zum 17.09.2021Projektvorschläge einzureichen. Fragen dazu richten Sie bitte an das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
E-Mail: wb12.ziz@BBR.Bund.de
Betreff: Projektaufruf -Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren
Telefonhotline von Montag bis Freitag  von 9 bis 18 Uhr
Tel.: 0228 99401 1222

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