Bienenwanderung


Imker, die in den Landkreis mit Bienenvölkern einwandern wollen, sind verpflichtet eine amtstierärztliche Seuchenfreiheitsbescheinigung nach § 5 der Bienenseuchenverordnung beim Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt vorzulegen.

Allgemeine Hinweise und rechtliche Regelungen finden Sie hier.

Es ist zu beachten, dass das Verbringen von Bienen in den 10 km-Schutzbereich  der Bienenbelegstelle „Lattbusch" (Karte) nur entsprechend der Verordnung zum Schutz der Bienenbelegstelle im Landkreis Märkisch-Oderland erfolgen darf.

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