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Aktuelle Informationen aus dem Straßenverkehrsamt
     
  Was tun, wenn sich der Ortsname oder der Straßennahme verändert?

Ändern sich Ortsnamen oder Straßennamen durch die Gemeindegebietsreform, ist es nicht erforderlich, sofort die Kfz.-Zulassungsstelle zur Aktualisierung
der Fahrzeugdokumente deswegen aufzusuchen.
Wird mit dem Fahrzeug das deutsche Staatsgebiet verlassen, sollte man dennoch, um Schwierigkeiten im Ausland zu vermeiden, die Anschrift im
Fahrzeugschein verändern lassen.
Die Veränderung der Anschrift im Fahrzeugschein ist im Zusammenhang mit der Gemeindegebietsreform gebührenfrei.
Der Eintrag des Wohnortes erfolgt automatisch per festgelegter Schlüsselzahl. Der Ortsteilname wird, soweit es möglich ist, in voller Länge eingetragen.
Reicht der Platz auf dem Fahrzeugschein nicht aus, wird so durch die Mitarbeiter abgekürzt, dass der Name noch erkennbar ist. Ein Wunschrecht des
Bürgers für die Abkürzung gibt es nicht.
Führerscheine, egal welche Ausgabe, enthalten keine Wohnanschriften und müssen demzufolge nicht verändert werden.
     
  Wunschkennzeichen werden nicht telefonisch reserviert.