Das Landratsamt



Gesetzliche Grundlage der Arbeit des Landkreises ist die Landkreisordnung.

Der Landrat ist Leiter der Verwaltung und wird durch den Kreistag gewählt.

Zur Realisierung der vielfältigen Aufgabenstellungen bedient sich der Landrat der Kreisverwaltung, sehr häufig auch Landratsamt genannt.

Die Struktur und Aufgabenverteilung der Kreisverwaltung kann dem nachstehenden Organigramm entnommen werden.

Die hier vorliegende Verwaltungsstruktur gilt ab 01.07.2006. Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf die Fachbereiche.





Landwirtschaftsamt Bauverwaltungsamt Rechts- und Versicherungsamt Hauptamt Jugendamt Umweltamt Personalamt Sozialamt Kataster- und Vermessungsamt Bauplanungsamt Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Kämmerei und Kreiskasse Bauordnungsamt Schulverw.- Kultur- und Sportamt Wirtschaftsamt Fachbereich III Fachbereich II Fachbereich I Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt Büro des Kreistages Landrat Büro des Landrates ARGE