Gesetzliche Grundlage der Arbeit des Landkreises ist die Landkreisordnung.
Der Landrat ist Leiter der Verwaltung und wird durch den Kreistag gewählt.
Zur Realisierung der vielfältigen Aufgabenstellungen bedient sich der
Landrat der Kreisverwaltung, sehr häufig auch Landratsamt genannt.
Die Struktur und Aufgabenverteilung der Kreisverwaltung kann dem nachstehenden
Organigramm entnommen werden.
Die hier vorliegende Verwaltungsstruktur gilt ab 01.07.2006. Für
weitere Informationen klicken Sie bitte auf die Fachbereiche.

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