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Gebühren der Kfz.-Zulassungsbehörde

Gebühren der Kfz.-Zulassungsbehörde werden erhoben gemäß Gebührenverordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
 
Wichtige Gebühren (Auszug aus der GebOSt)
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Neuzulassung

26,30 €*

Wiederzulassung

11,40 €

Umschreibung

28,90 €*

Stilllegung / Verschrottung

5,60 bis 10,70 €*

Änderung Technik /Name/Anschrift

11,40 €

Kurzzeitkennzeichen

10,20 €

Ausfuhrkennzeichen

33,30 €

Identitätsprüfung des Fahrzeugs

10,20 €

Reservierung eines Kennzeichens

2,60 €

Wunschkennzeichen

10,20 €

 

*Die genaue Höhe der Gebühr ergibt sich aus den jeweiligen Umständen des Vorgangs.


Straßenverkehrsamt